Zwangsarbeit? Trump kündigt Zölle gegen 60 Handelspartner an

24.07.2026 01:06

Der US-Präsident will nicht nachgeben: An diesem Freitag läuft der
gesetzliche Rahmen für Trumps globale Zölle aus - doch er hat schon
eine neue Grundlage für Importgebühren gefunden.

Washington (dpa) - Wegen angeblich unzureichender Maßnahmen gegen
Zwangsarbeit hat die US-Regierung auf Einfuhren von 60
Handelspartnern einen Zoll von 10 beziehungsweise 12,5 Prozent
angekündigt. Darunter fallen auch Produkte aus der Europäische Union,
wie das Büro des US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer mitteilte.

Die Zölle fallen demnach von Freitagmorgen 06.01 Uhr deutscher Zeit
(Mitternacht US-Ostküstenzeit) an und gelten nicht für den Import
aller Waren. Ausgenommen sind laut US-Angaben unter anderem Produkte,
die bereits bestimmten anderen Zöllen unterliegen, wie zum Beispiel
Stahl und Aluminium. Weitere Ausnahmen gibt es für Waren, die zuvor
bereits auf ein Schiff geladen wurden.

Die neuen Zölle kommen aus Sicht der US-Regierung gerade rechtzeitig,
um dem Wegfall globaler Zölle entgegenzuwirken, für die Präsident
Donald Trump sonst keine rechtliche Grundlage mehr gehabt hätte.

Was zu den Zöllen noch bekannt ist

Je nach Handelspartner hätten die Untersuchungen entweder Zölle in
Höhe von 10 oder 12,5 Prozent als «angemessenen Satz» ergeben, hieß

es in der Mitteilung. Die Europäische Union wird darin gemeinsam mit
Taiwan, Japan, der Schweiz und anderen Ländern als Handelspartner
genannt, für die beide Sätze aufgeführt werden.

Ob 10 oder 12,5 Prozent fällig werden, machen die USA den Angaben
zufolge auch davon abhängig, ob Handelspartner Verbote für mit
Zwangsarbeit hergestellte Waren wirksam durchsetzen. Die Europäische
Union handelt nach US-Darstellung in dieser Hinsicht nicht
entschlossen genug. Den gleichen Vorwurf macht die US-Regierung etwa
auch Kanada und Mexiko. 

Eine Frist läuft aus

An diesem Freitag läuft die gesetzliche Frist für Trumps bisherige
globale Zölle aus. Nach seiner Niederlage vor dem Obersten
US-Gerichtshof im Februar hatte der US-Präsident in aller Eile neue
Zölle in Höhe von 10 Prozent verhängt. Grundlage für die neuen
Importgebühren war Paragraf 122 aus einem Handelsgesetz von 1974, der
die Erhebung einer Abgabe von höchstens 15 Prozent für maximal 150
Tage erlaubt. Danach müsste das US-Parlament seine Zustimmung geben -
angesichts der ohnehin schon hohen Inflation, die durch höhere Zölle
und Warenpreise noch weiter steigen dürfte, ist dies mehr als
unwahrscheinlich. 

Der Supreme Court hatte entschieden, dass Trumps frühere Zölle gegen
Dutzende Handelspartner - darunter auch die Europäische Union - auf
Basis eines Notstandsgesetzes rechtswidrig waren. Trump habe dabei
seine Befugnisse als Präsident überschritten, urteilte eine deutliche
Mehrheit der Richter. In der Konsequenz muss die US-Regierung
Milliarden an Zöllen wieder zurückzahlen. 

Gleiches Gesetz, anderer Paragraf

Dass Trump nun eine neue Zoll-Begründung liefert, war erwartet
worden. Seine Regierung zieht das gleiche Handelsgesetz aus dem Jahr
1974 heran, um jetzt auf Basis eines anderen Paragrafen neue Zölle zu
verhängen. Paragraf 301 räumt der Regierung die Möglichkeit ein, bei

nachweislich «ungerechtfertigten, unangemessenen oder
diskriminierenden» Handelspraktiken aktiv zu werden. Zuletzt hatte
Trumps Handelsbeauftragter Greer Konsequenzen signalisiert, die aus
Untersuchungen auf Basis des Paragrafen 301 zu Zwangsarbeit
resultierten.

Zwangsarbeit als Begründung für neue Zölle

Anfang Juni hatten die USA Zölle gegen 60 Volkswirtschaften
angedroht, weil diese Importe von Produkten aus mutmaßlicher
Zwangsarbeit nicht verhindert oder bestehende Importverbote nicht
genügend überprüft hätten.

Voraussetzung für Zölle auf Basis des Paragrafen 301 ist, dass die
Regierung zuvor Stellungnahmen eingeholt und Anhörungen ermöglicht
hat. Dies war zuletzt bei Brasilien der Fall, als Greer einen Zoll
von 25 Prozent auf bestimmte Güter aus dem südamerikanischen Land
verkündete. Die Untersuchung habe eine Vielzahl von unfairen
Handelspraktiken offenbart, hieß es.

Konzessionen und Sicherheitsnetze

Für die meisten Importe aus der EU galt bislang ein Zoll von bis zu
15 Prozent. Grundlage dafür ist ein bilaterales Handelsabkommen
zwischen der Europäischen Union und den USA, auf dass sich
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump im August
2025 geeinigt hatten, um einen Handelskrieg abzuwenden. 

Brüssel machte weitere Zugeständnisse und schaffte etwa EU-Zölle auf

US-Industriegüter ab. Angesichts der sprunghaften Politik unter Trump
hat die EU aber zusätzlich ein Sicherheitsnetz eingebaut: Sollten die
USA ihre Zusagen nicht vollständig umsetzen oder Regelungen
aussetzen, können auch Zugeständnisse der ausgesetzt werden.

Bislang hält sich Washington laut Informationen aus Brüssel zumindest
in den meisten Fällen an das Abkommen. Für rund 93 Prozent der
EU-Exporte in die Vereinigten Staaten fielen Zölle in Höhe von
maximal 15 Prozent an, sagte ein EU-Beamter. Bei den restlichen
Produkten liege der Satz allerdings höher: Dies gelte etwa für Käse,

der effektiv mit knapp 25 Prozent verzollt werde.