USA verhängen neue Zölle gegen 60 Handelspartner
24.07.2026 12:15
Der US-Präsident will nicht nachgeben: Donald Trump ersetzt
auslaufende globale Zölle durch neue Importgebühren für 60
Handelspartner. Die EU-Kommission reagiert überraschend positiv.
Washington (dpa) - Wegen angeblich unzureichender Maßnahmen gegen
Zwangsarbeit hat die US-Regierung auf Einfuhren von 60
Handelspartnern einen Zoll von 10 beziehungsweise 12,5 Prozent
angekündigt. Darunter fallen auch Produkte aus der Europäische Union,
wie das Büro des US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer mitteilte.
Die Zölle sind seit Freitag in Kraft und gelten nicht für den Import
aller Waren. Ausgenommen sind laut US-Angaben unter anderem Produkte,
die bereits bestimmten anderen Zöllen unterliegen, wie zum Beispiel
Stahl und Aluminium.
Die neuen Zölle kommen aus Sicht der US-Regierung gerade rechtzeitig,
um dem Wegfall globaler Zölle entgegenzuwirken, für die Präsident
Donald Trump sonst keine rechtliche Grundlage mehr gehabt hätte.
Was zu den Zöllen noch bekannt ist
Je nach Handelspartner hätten die Untersuchungen entweder Zölle in
Höhe von 10 oder 12,5 Prozent als «angemessenen Satz» ergeben, hieß
es in der Mitteilung. Die Europäische Union wird darin gemeinsam mit
Taiwan, Japan, der Schweiz und anderen Ländern als Handelspartner
genannt, für die beide Sätze aufgeführt werden.
Ob 10 oder 12,5 Prozent fällig werden, machen die USA den Angaben
zufolge auch davon abhängig, ob Handelspartner Verbote für mit
Zwangsarbeit hergestellte Waren wirksam durchsetzen. Die Europäische
Union handelt nach US-Darstellung in dieser Hinsicht nicht
entschlossen genug. Den gleichen Vorwurf macht die US-Regierung etwa
auch Kanada und Mexiko.
EU-Kommission bewertet neue US-Zölle positiv
Die EU-Kommission reagierte gelassen auf die Ankündigung. Sie sieht
in den neuen US-Zöllen keine Verschlechterung der Situation für die
EU-Staaten. Man bewerte es positiv, dass das Vorgehen im Einklang mit
den vereinbarten Zollverpflichtungen der USA steht, teilte ein
Sprecher der Brüsseler Behörde mit.
Konkret wird laut EU-Kommission ein pauschaler Zollsatz von zehn
Prozent für die Europäische Union festgelegt. Zusätzlich würden die
Zollbefreiungen für die Importe aus der EU - wie beispielsweise für
Kork und Diamanten - wieder eingeführt, die zu den bereits
bestehenden Befreiungen für Flugzeuge und Flugzeugteile, Generika und
Wirkstoffe hinzukämen, fügte der Sprecher hinzu. Die Ankündigung
liefere zudem positive Impulse, um an weiteren Zollbefreiungen zu
arbeiten.
Eine Frist läuft aus
Die gesetzliche Frist für Trumps bisherige globale Zölle endete am
Freitag. Nach seiner Niederlage vor dem Obersten US-Gerichtshof im
Februar hatte der US-Präsident in aller Eile neue Zölle in Höhe von
10 Prozent verhängt. Grundlage für die neuen Importgebühren war
Paragraf 122 aus einem Handelsgesetz von 1974, der die Erhebung einer
Abgabe von höchstens 15 Prozent für maximal 150 Tage erlaubt. Danach
müsste das US-Parlament seine Zustimmung geben - angesichts der
ohnehin schon hohen Inflation, die durch höhere Zölle und Warenpreise
noch weiter steigen dürfte, ist dies mehr als unwahrscheinlich.
Der Supreme Court hatte entschieden, dass Trumps frühere Zölle gegen
Dutzende Handelspartner - darunter auch die Europäische Union - auf
Basis eines Notstandsgesetzes rechtswidrig waren. Trump habe dabei
seine Befugnisse als Präsident überschritten, urteilte eine deutliche
Mehrheit der Richter. In der Konsequenz muss die US-Regierung
Milliarden an Zöllen wieder zurückzahlen.
Gleiches Gesetz, anderer Paragraf
Dass Trump nun eine neue Zoll-Begründung liefert, war erwartet
worden. Seine Regierung zieht das gleiche Handelsgesetz aus dem Jahr
1974 heran, um jetzt auf Basis eines anderen Paragrafen neue Zölle zu
verhängen. Paragraf 301 räumt der Regierung die Möglichkeit ein, bei
nachweislich «ungerechtfertigten, unangemessenen oder
diskriminierenden» Handelspraktiken aktiv zu werden. Zuletzt hatte
Trumps Handelsbeauftragter Greer Konsequenzen signalisiert, die aus
Untersuchungen auf Basis des Paragrafen 301 zu Zwangsarbeit
resultierten.
Zwangsarbeit als Begründung für neue Zölle
Anfang Juni hatten die USA Zölle gegen 60 Volkswirtschaften
angedroht, weil diese Importe von Produkten aus mutmaßlicher
Zwangsarbeit nicht verhindert oder bestehende Importverbote nicht
genügend überprüft hätten.
Voraussetzung für Zölle auf Basis des Paragrafen 301 ist, dass die
Regierung zuvor Stellungnahmen eingeholt und Anhörungen ermöglicht
hat. Dies war zuletzt bei Brasilien der Fall, als Greer einen Zoll
von 25 Prozent auf bestimmte Güter aus dem südamerikanischen Land
verkündete. Die Untersuchung habe eine Vielzahl von unfairen
Handelspraktiken offenbart, hieß es.
Der deutsche Außenhandelsverband BGA kritisierte das Vorgehen der
US-Regierung scharf: «Der Kampf gegen Zwangsarbeit darf nicht als
Vorwand dienen, um längst geplanten Protektionismus nachträglich zu
rechtfertigen. Ausgerechnet der Europäischen Union Untätigkeit
vorzuwerfen, ist unglaubwürdig. Die EU hat ein umfassendes Verbot von
Produkten aus Zwangsarbeit beschlossen und bereitet dessen Umsetzung
vor», stellte BGA-Präsident Dirk Jandura fest. Die mit der EU
vereinbarte Obergrenze bei den Zöllen dürfe nicht durch neue
Rechtsgrundlagen ausgehöhlt werden.
Konzessionen und Sicherheitsnetze
Für die meisten Importe aus der EU galt bislang ein Zoll von bis zu
15 Prozent. Grundlage dafür ist ein bilaterales Handelsabkommen
zwischen der Europäischen Union und den USA, auf dass sich
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump im August
2025 geeinigt hatten, um einen Handelskrieg abzuwenden.
Brüssel machte weitere Zugeständnisse und schaffte etwa EU-Zölle auf
US-Industriegüter ab. Angesichts der sprunghaften Politik unter Trump
hat die EU aber zusätzlich ein Sicherheitsnetz eingebaut: Sollten die
USA ihre Zusagen nicht vollständig umsetzen oder Regelungen
aussetzen, können auch Zugeständnisse der ausgesetzt werden.
Bislang hält sich Washington laut Informationen aus Brüssel zumindest
in den meisten Fällen an das Abkommen. Für rund 93 Prozent der
EU-Exporte in die Vereinigten Staaten fielen Zölle in Höhe von
maximal 15 Prozent an, sagte ein EU-Beamter. Bei den restlichen
Produkten liege der Satz allerdings höher: Dies gelte etwa für Käse,
der effektiv mit knapp 25 Prozent verzollt werde.
