EU-Strafe gegen Google: Trump droht mit «erheblichem Zoll»

24.07.2026 19:56

Nur einen Tag nach der jüngsten Bekanntgabe neuer US-Zölle poltert
US-Präsident Trump erneut. Ihm gefällt die Strafe der EU so gar
nicht.

Washington (dpa) - Nach der milliardenschweren EU-Strafe gegen Google
hat US-Präsident Donald Trump «einen erheblichen Zoll» auf Einfuhren

aus der Europäischen Union angedroht. «Die Europäische Union wird f
ür
dieses illegale und höchst unethische Verhalten, vor dem ich sie
wiederholt gewarnt habe, einen sehr hohen Preis zahlen», schrieb er
auf seiner Plattform Truth Social. Zugleich betonte er, dass zunächst
eine Untersuchung eingeleitet werde, um damit eine «Abzocke
amerikanischer Unternehmen und damit der amerikanischen Steuerzahler»
näher zu beleuchten.

Trump dürfte sich damit auf den Paragrafen 301 des US-Handelsgesetzes
von 1974 berufen. Dieser räumt der Regierung die Möglichkeit ein, bei
nachweislich «ungerechtfertigten, unangemessenen oder
diskriminierenden» Handelspraktiken aktiv zu werden und etwa Zölle zu
erheben. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor Untersuchungen
durchgeführt, Kommentare eingeholt und Anhörungen abgehalten wurden.

Der US-Handelsbeauftragter Jamieson Greer hatte am Donnerstagabend
auch auf Basis von Paragraf 301 gegen rund 60 Handelspartner wegen
angeblich unzureichender Maßnahmen gegen Zwangsarbeit neue Zölle
verhängt.

EU-Kommission hatte Google zu Milliardenstrafe verdonnert

Am Donnerstag hatte die Europäische Kommission gegen den US-Konzern
eine Strafe von 890 Millionen Euro (eine Mrd. US-Dollar) wegen
unfairer Geschäftspraktiken verhängt. Google habe mit seiner
Suchmaschine sowie dem App-Marktplatz Google Play Wettbewerbsregeln
verletzt und seine Konkurrenz widerrechtlich benachteiligt, hieß es
zur Begründung.

Konkret wirft die Brüsseler Behörde dem US-Konzern laut Mitteilung
vor, eigene Angebote wie etwa Googles Sportergebnisse oder Hotelsuche
in den Suchergebnissen stärker in den Vordergrund zu stellen. Die
eigenen Produkte würden zum Beispiel durch optisch hervorgehobene
Darstellungen - etwa eingefärbte Boxen mit Spielpaarungen bei der WM
- prominenter angezeigt als die der Konkurrenz, so die EU-Kommission.