Gute Karten für Pelham im Sampling-Streit um Kraftwerk-Beat

30.07.2026 12:29

Jahrzehntelanger Streit um eine zwei Sekunden lange Tonfolge: Der
Rhythmus aus dem Stück «Metall auf Metall» der Band Kraftwerk wandert

von Gericht zu Gericht. Ist ein Ende in Sicht?

Karlsruhe (dpa) - Im fast drei Jahrzehnte anhaltenden Rechtsstreit
der Elektro-Band Kraftwerk mit Musikproduzent Moses Pelham um eine
zwei Sekunden lange Tonfolge dürfte eine Gesetzesänderung eine
wichtige Rolle spielen. Und das könnte - zumindest für die Zeit ab
dem 7. Juni 2021 - zugunsten des 55-jährigen Hip-Hop-Produzenten
Pelham ausgehen, wie sich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in
Karlsruhe andeutete.

Seit der damaligen Umsetzung von EU-Recht in deutsches Recht ist im
Urheberrechtsgesetz die Vervielfältigung, die Verbreitung und die
öffentliche Wiedergabe eines Werkes zum Zweck eines sogenannten
Pastiches zulässig. Und aus Sicht des ersten Zivilsenats spricht viel
dafür, dass es im konkreten Fall so sein könnte. Ein Urteil will der
BGH erst im Herbst sprechen. 

Sampling oder Diebstahl?

Eine ganze Branche verfolgt den Streit wegen grundlegender Fragen zum
Verhältnis von Kunstfreiheit und Urheberschutz. Er dreht sich um eine
zwei Sekunden lange Tonfolge - im Wesentlichen
«Bäng-dänge-däng-däng». 

Pelham hatte sie aus dem Kraftwerk-Titel «Metall auf Metall» von 1977
entnommen und 20 Jahre später leicht verlangsamt in Endlosschleife im
Song «Nur mir» mit Rapperin Sabrina Setlur verwendet - ohne vorherige
Zustimmung der Musikgruppe. So eine musikalische Interpretation in
neuem Kontext nennt man Sampling. Im Rap und Hip-Hop ist sie gängig.

Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter, inzwischen 79 Jahre alt, fühlte
sich bestohlen und klagte sich durch die Instanzen: Allein der BGH
hat sich schon mehrfach damit befasst. Auch am
Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) war
die Tonfolge schon Thema.

Durch die Instanzen 

Der BGH hatte das aktuelle Verfahren ausgesetzt und die Richterinnen
und Richter in Luxemburg gefragt, was unter einem Pastiche zu
verstehen ist. Dieses gehört neben Karikatur und Parodie zu Ausnahmen
im Urheberrecht, die eine Vervielfältigung geschützter Werke ohne
Zustimmung möglich machen. 

Der EuGH legte im April fest, dass der Begriff Schöpfungen erfasse,
die an ein bestehendes Werk erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare
Unterschiede aufweisen. Darüber hinaus müssten sie mit dem Werk einen
erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führen. Dieser
Dialog könne verschiedene Formen annehmen, etwa die offene Nachahmung
eines Stils, eine Hommage oder eine humoristische Auseinandersetzung.
(Az. C-590/23)

Der Kraftwerk-Vertreter zweifelte nun am BGH an, dass es sich beim
konkreten Sampling wirklich um einen solchen Dialog handle. Die
Tonfolge etwas zu modifizieren und zu übernehmen reicht aus seiner
Sicht nicht für einen kreativen, künstlerischen Dialog aus. Der
Anwalt von Pelham hingegen zitierte aus dem Urteil des
Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg, wonach das Sampling bei «Nur mir»
Hörern ermögliche, schrittweise in ein neues Musikgenre zu wechseln.

Ende in Sicht?

Zuletzt hatte das OLG den Klägern unter anderem dahingehend Recht
gegeben, dass sie für eine Spanne von rund 18,5 Jahren Schadenersatz
geltend machen können. Für die Zeit nach dem 7. Juni 2021 - nach der
Gesetzesänderung - wies das Gericht die Klage ab. Um diesen Zeitraum
geht es jetzt am BGH. 

Selbst mit einem Urteil könnte der Fall aber nicht zu Ende sein. Der
Vertreter von Kraftwerk stellte in den Raum, ob sich das OLG nochmal
detaillierter mit der Frage befassen müsse, ob ein künstlerischer
Dialog gegeben sei. Der Anwalt der Gegenseite sagte, dass zu anderen
Zeiträumen noch Fragen offen seien.