Weniger Einweg und Schadstoffe: Neue EU-Regeln gelten Von Katharina Redanz und Martina Herzog, dpa

12.08.2026 05:30

Verpackungen sind praktisch, aber erzeugen Abfall, der oft in der
Umwelt landet. Manche Materialien stehen sogar im Verdacht, der
Gesundheit zu schaden. Neue Regeln sollen die Müllberge eindämmen.

Brüssel/Berlin (dpa) - Verpackungen müssen so klein wie möglich sein

und Dosenpfand gibt es künftig auch in anderen Ländern: Die EU geht
gegen den Verpackungsmüll an. Von nun an gilt eine neue Verordnung,
die schrittweise etwa Plastik und große Verpackungen aus dem Alltag
von Verbraucherinnen und Verbrauchern weiter verbannen wird. Viele
weitreichende Neuerungen für Verbraucher gelten allerdings erst ab
2030.

Warum gibt es neue Regeln?

Verpackungsmüll ist ein großes Problem. Im Jahr 2023 fielen dem
EU-Statistikamt Eurostat zufolge 177,8 Kilogramm Verpackungsabfälle
pro Einwohner an. Das neue Regelwerk soll dafür sorgen, dass der
Verpackungsmüll in der EU bis 2040 schrittweise um mindestens 15
Prozent im Vergleich zu 2018 reduziert wird. Bis 2030 sollen es
zunächst 5 Prozent weniger sein, bis 2035 dann 10 Prozent.

Was ändert sich bei den Verpackungen?

Alle in Verkehr gebrachten Verpackungen müssen den neuen Regeln
zufolge künftig recyclingfähig sein. Das trifft demnach dann zu, wenn
eine Verpackung für das stoffliche Recycling gestaltet ist und
getrennt gesammelt, sortiert und in großem Maßstab recycelt werden
kann. Für bestimmte Verkaufsverpackungen gelten Ausnahmen - unter
anderem für Verpackungen aus leichtem Holz, Kork, Textil, Gummi,
Keramik, Porzellan oder Wachs. 

Unabhängig von der EU-Verpackungsverordnung plant Finanzminister Lars
Klingbeil (SPD) zudem für das kommende Jahr eine Plastikabgabe, die
die Verwendung des Materials verteuern soll. 

Was gilt für übergroße Verpackungen?

Verpackungen, die etwa durch Doppelwände, falsche Böden oder unnötige

Schichten das Produkt größer wirken lassen, sind künftig
grundsätzlich untersagt. Ab dem 1. Januar 2030 gelten neue Regeln für
die Größe von Verpackungen insgesamt: Dann müssen Hersteller und
Importeure dafür sorgen, dass die in Verkehr gebrachten Verpackungen
so klein wie möglich sind.

Außerdem gilt ab 2030, dass Verpackungen für den Transport und
Umverpackungen - beispielsweise Kartons bei Bestellungen im
Online-Handel - maximal 50 Prozent Leerraum haben dürfen. Der Platz,
der etwa mit Papier, Luftpolsterfolie oder Styropor-Chips gefüllt
ist, gilt auch als Leerraum.

Was gilt für Lebensmittelverpackungen?

Neue Vorschriften gibt es auch insbesondere für
Lebensmittelverpackungen, zum Beispiel aus Pappe und Papier. Bei
diesen Verpackungen kommen häufig sogenannte PFAS (per- und
polyfluorierte Alkylsubstanzen) zum Einsatz, die sie wasser- und
fettabweisend machen. So wird etwa das Durchweichen des
Burger-Kartons oder der Döner-Tüte verhindert. Das Problem: Die
Stoffe bauen sich in der Umwelt und im Körper nicht oder kaum ab und
werden deshalb auch als Ewigkeitschemikalien bezeichnet. Es gibt
Hinweise, dass bestimmte PFAS gesundheitsschädlich sind.

Ab jetzt gibt es EU-weite Grenzwerte für die PFAS: Hersteller und
Importeure dürfen keine Lebensmittelverpackungen mehr auf den Markt
bringen, die sie übersteigen. Der Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg zufolge sind die Grenzwerte so niedrig, dass eine
absichtliche Verwendung quasi ausgeschlossen ist. Was in Lagern
liegt, darf noch verwendet werden.

Was ändert sich für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Welche Verpackung wiederverwendbar und welche nur für den einmaligen
Gebrauch gedacht ist, dürfte leichter erkennbar werden: Ab Februar
2029 müssen wiederverwendbare Verkaufsverpackungen klar
gekennzeichnet und von Einwegverpackungen unterschieden werden. Das
gilt im Geschäft ebenso wie online. Eine einheitliche Kennzeichnung
zur Materialzusammensetzung soll dafür sorgen, dass Verbraucher
Verpackungen richtig sortieren können. 

Außerdem müssen in den EU-Ländern, in denen es noch keine gibt, bis
2029 Pfand- und Rücknahmesysteme für Einwegflaschen aus Plastik und
zum Beispiel Getränkedosen eingerichtet werden. Ausnahmen gelten etwa
für Wein.

Ab 2030 sind zudem bestimmte Einwegplastikverpackungen für
unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse untersagt. Auch sind dann
etwa sehr leichte Plastiktüten verboten - außer sie werden aus
Hygienegründen oder für lose Lebensmittel benötigt und wirken so der

Lebensmittelverschwendung entgegen.

Was gilt für Essen und Getränke to go?

Restaurants und Cafés sind ab Februar 2028 in der EU verpflichtet,
Essen zum Mitnehmen auch in wiederverwendbaren Verpackungen
anzubieten - also etwa Mehrweg-Kaffeebecher oder -Dosen. Gleichzeitig
wird vorgeschrieben, dass diese Mehrwegvariante nicht teurer als
Einwegverpackungen sein darf. Ausnahmen gelten für kleine Betriebe.
Gastronomen sollen ab 12. Februar 2027 auch von Kundinnen und Kunden
selbst mitgebrachte Dosen akzeptieren.

In Deutschland gibt es die sogenannte Mehrwegangebotpflicht schon
seit 2023. «Viele gastronomische Betriebe haben ihre Abläufe
entsprechend angepasst und Mehrwegsysteme etabliert», teilen daher
der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Dehoga-Bundesverband mit.
Etwa bei der Annahme von Kundenbehältnissen gehe die EU-Verordnung
aber über die deutschen Vorschriften hinaus. 

Ist das ein großer Wurf?

Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) spricht begeistert von einem
«Meilenstein in der Verpackungsgesetzgebung» - trotz Schwachstellen
und noch ausstehenden Detailentscheidungen. 

«An den recycelten Mengen wird sich in Deutschland vielleicht gar
nicht so viel ändern», heißt es von der Umweltorganisation. «Aber
alle Verpackungen müssen bis 2030 auf den Prüfstand, ob sie
recyclingfähig sind, und in allen neuen Kunststoffverpackungen muss
ab 2030 Recyclingmaterial eingesetzt werden - das ist auch für
Deutschland ein Novum und kurbelt hoffentlich die schwächelnde
Recyclingbranche an.» 

Was sagt der Handel?

In der Branche weist man hingegen auf praktische Probleme hin. Der
Handelsverband Deutschland (HDE) bekennt sich zwar grundsätzlich zu
mehr Recycling. «Allerdings herrscht gerade beim Rezyklateinsatz im
Lebensmittelbereich eine große Lücke zwischen der geforderten Quote
und dem tatsächlich vorhandenen Material: Es ist heute noch nicht
klar, wie die Unternehmen die Quoten erreichen sollen, wenn die
Rezyklate in Lebensmittelqualität fehlen.»

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (BEVH)
plädiert dafür, wenn möglich ganz auf eine Umverpackung zu
verzichten, weil viele Produkte schon stabil verpackt seien. Die
künftige Obergrenze von maximal 50 Prozent Leerraum in der Verpackung
lasse sich für sperrige Gegenstände wie Tischventilatoren nicht
einhalten.