Apple ändert Anti-Tracking-Abfrage in der EU
17.08.2026 10:34
Wenn iPhone-Nutzer zum ersten Mal eine App öffnen, können sie ihr
verbieten, Aktivitäten bei anderen Diensten zu erfassen. Apple ändert
nun die Abfrage nach Beschwerden der Werbebranche.
Cupertino (dpa) - Apple nimmt nach Kritik von Wettbewerbshütern und
Gegenwind aus der Werbebranche Änderungen an der App-Tracking-Abfrage
auf iPhones in Deutschland und anderen europäischen Ländern vor.
Zugleich endet damit eine Untersuchung der Funktion durch das
Bundeskartellamt. Mit der Abfrage können Nutzer Apps verbieten, ihre
Aktivitäten bei anderen Diensten zu Werbezwecken zu erfassen. Aus der
Werbeindustrie gibt es Widerstand dagegen, Apple verweist auf ein
Recht der Nutzer auf Datenschutz.
Zu den Änderungen gehört, dass das Wort «Tracking» auf der
Auswahlseite nicht mehr vorkommt. Außerdem bekommen die App-Betreiber
die Möglichkeit, Nutzer nach einem Jahr wieder nach einer Erlaubnis
zu fragen, deren Aktivität bei anderen Anwendungen und Websites zu
verfolgen. Schließlich ändern sich die Auswahlmöglichkeiten. Bisher
hieß es auf dem oberen der zwei digitalen Tasten in der Abfrage
«App-Tracking ablehnen» und auf dem unteren «Erlauben». Künftig g
ibt
es die Wahl zwischen «Erlauben» auf dem oberen Button und «Verbieten
»
auf dem unteren.
Die neue Version der Abfrage wird nur Nutzern in der Europäischen
Union angezeigt. Dabei ist ausschlaggebend, dass sie sich gerade im
Gebiet der EU aufhalten - und nicht in ihrem Herkunftsland.
Kartellwächter hatten Zweifel
Im vergangenen Herbst hatte der Konzern gewarnt, er könne sich
gezwungen sehen, wegen Wettbewerbsuntersuchungen die
App-Tracking-Abfrage auf iPhones in Deutschland und anderen
europäischen Ländern aufgeben. Nun hieß es von Apple, man habe mit
dem Bundeskartellamt, den anderen europäischen Wettbewerbsbehörden
sowie der EU-Kommission zusammengearbeitet, um Änderungen zu
erarbeiten, die die verschiedenen Verfahren gemeinsam beilegten.
Das Bundeskartellamt kam im Februar 2025 zur vorläufigen
Einschätzung, dass die Ausgestaltung der Funktion gegen
Missbrauchsvorschriften verstoßen könnte. Die Behörde verwies unter
anderem darauf, dass die Anforderungen nur für andere App-Anbieter
gälten, aber nicht für Apple. Der Konzern betont, seine eigenen Apps
sammelten keine Daten in Anwendungen anderer Anbieter. Das
Bundeskartellamt bemängelte damals aber, dass die Regeln den Konzern
selbst nicht daran hinderten, Daten etwa aus dem App Store, der Apple
ID oder angeschlossenen Geräten zu kombinieren und zu Werbezwecken zu
verwenden.
Nun erklärte das Bundeskartellamt, dass Apple die Abfragefenster für
eigene Angebote und Apps anderer Anbieter deutliche stärker
angleiche. Dabei entfielen «abschreckend wirkende Symbole und
Formulierungen in der von Apple vorgegebenen Abfrage für
Drittanbieter». Die Abfragefenster würden «inhaltlich, sprachlich und
optisch neutral gestaltet». Die App-Herausgeber und Inhalteanbieter
bekämen zudem mehr Raum, um zu erläutern, welche Bedeutung
personalisierte Werbung für ihr Modell habe.
Ausnahme für Polen
Die französische Kartellbehörde verhängte wegen der Funktion im Mär
z
2025 ein Bußgeld von 150 Millionen Euro. Auch die italienische
Behörde AGM stellte in der App-Tracking-Abfrage einen
Wettbewerbsverstoß fest und belegte Apple im vergangenen Dezember mit
einer Strafe von 98,6 Millionen Euro. Apple zufolge werden die
Änderungen zunächst in den meisten europäischen Ländern umgesetzt.
In
Polen aber gebe es einen anderen Zeitplan und man arbeite dort
weiterhin mit der dortigen Wettbewerbsbehörde zusammen.
