Menschenrechtsgericht rügt Türkei erneut im Fall Kavala
25.08.2026 11:26
Bereits vor gut sieben Jahren hatte der Gerichtshof in Straßburg die
Freilassung des türkischen Kulturförderers Kavala gefordert. Nun
stellt das Gericht weitere Menschenrechtsverletzungen fest.
Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) hat die Türkei wegen des Strafprozesses und der Inhaftierung
des türkischen Intellektuellen Osman Kavala verurteilt. Die
Straßburger Richterinnen und Richter kamen zu dem Schluss, dass das
Land Kavala mundtot machen wolle und forderten wegen der gravierenden
Menschenrechtsverletzungen die sofortige Freilassung des Aktivisten.
Demnach ist seine Verurteilung als ungültig zu betrachten. Unter
anderem sei Kavalas Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden
und es gebe in dem Fall begründete Zweifel an der Unabhängigkeit der
türkischen Gerichte.
Menschenrechtsaktivist seit über acht Jahren inhaftiert
Kavala sitzt seit 2017 im Gefängnis und wurde 2022 wegen
Umsturzversuchs im Zusammenhang mit den Gezi-Protesten 2013 zu
lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil wurde international scharf
kritisiert. In seiner Beschwerde vor dem Straßburger Gerichtshof
wendete sich Kavala gegen das Strafverfahren, seine Verurteilung und
die Haft.
Die Richterinnen und Richter befanden, dass der
Menschenrechtsaktivist lediglich Gebrauch von seinem Recht auf freie
Meinungsäußerung und friedliche Versammlung gemacht habe.
Bereits 2019 hatte der EGMR Menschenrechtsverletzungen festgestellt
und Kavalas sofortige Freilassung, damals aus der U-Haft, gefordert.
Ankara kam dem nicht nach, obwohl EGMR-Urteile für Mitgliedstaaten
des Europarats eigentlich bindend sind. Daraufhin leitete der
Europarat ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Dem Europarat gehören
46 Länder an. Er wacht über die Einhaltung von Menschenrechten und
ist keine EU-Institution. 2022 verhängte der EGMR zudem eine
Geldstrafe gegen die Türkei wegen Missachtung des Urteils von 2019:
7.500 Euro an Kavala.
