Fall Osman Kavala: Menschenrechtsgericht verurteilt Türkei
25.08.2026 11:52
Bereits vor gut sieben Jahren hatte der Gerichtshof in Straßburg die
Freilassung des türkischen Kulturförderers Kavala gefordert. Nun
stellt das Gericht weitere Menschenrechtsverletzungen fest.
Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) hat die Türkei wegen des Strafprozesses und der Inhaftierung
des türkischen Intellektuellen Osman Kavala verurteilt. Die
Straßburger Richterinnen und Richter kamen zu dem Schluss, dass das
Land Kavala mundtot machen wolle und forderten wegen der gravierenden
Menschenrechtsverletzungen die sofortige Freilassung des Aktivisten.
Demnach ist seine Verurteilung als ungültig zu betrachten. Unter
anderem sei Kavalas Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden
und es gebe in dem Fall begründete Zweifel an der Unabhängigkeit der
türkischen Gerichte.
Menschenrechtsaktivist bekam lebenslange Haftstrafe
Kavala sitzt seit 2017 im Hochsicherheitsgefängnis Silivri und war im
April 2022 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen
Umsturzversuchs im Zusammenhang mit den regierungskritischen
Gezi-Protesten im Jahr 2013 verurteilt worden. Das Urteil hatte
international scharfe Kritik hervorgerufen.
Die Richterinnen und Richter befanden, dass der
Menschenrechtsaktivist lediglich Gebrauch von seinem Recht auf freie
Meinungsäußerung und friedliche Versammlung gemacht habe. Genau diese
Rechte seien durch eine willkürliche Auslegung eines türkischen
Gesetzes und die daraus resultierende Verurteilung nicht geachtet
worden.
Nach Ansicht des EGMR verstößt die Türkei zudem gegen das Verbot
einer unmenschlichen Behandlung, da Kavala keine reale Aussicht auf
Freilassung oder eine gesetzliche Überprüfung seiner lebenslangen
Haftstrafe habe.
EGMR urteilte bereits 2019 gegen die Türkei
Bereits in einem Urteil von Dezember 2019 hatte der Straßburger
Gerichtshof Menschenrechtsverletzungen festgestellt und damals die
sofortige Freilassung Kavalas aus der Untersuchungshaft gefordert.
Ankara kam dem nicht nach. In seiner neuen Beschwerde bezieht sich
der Kulturförderer auf die Zeit nach dem ersten Urteil von 2019 und
wehrt sich gegen die Haft, das gegen ihn eingeleitete Strafverfahren
und seine Verurteilung.
Urteile des EGMR sind für die Türkei als Mitglied des Europarats
eigentlich bindend. Nachdem Richter in Istanbul entschieden hatten,
dass Kavala weiter in U-Haft bleiben müsse, hatte der Europarat ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei eingeleitet. Die
Straßburger Organisation mit 46 Mitgliedstaaten wacht über die
Einhaltung der Menschenrechte und ist keine EU-Institution. Die
Türkei ist seit 1950 Mitglied im Europarat.
Türkei sollte 7.500 Euro Entschädigung zahlen
In einem weiteren Urteil von 2022 verurteilte der EGMR die Türkei zu
einer Geldstrafe wegen der Missachtung der Entscheidung aus dem Jahr
2019. Die Türkei musste demnach 7.500 Euro an Kavala zahlen. Nach
eigenen Angaben lehnte der inhaftierte Aktivist die Zahlung der
Türkei aus Protest ab.
Kavala hatte das Kulturinstitut Anadolu Kültür gegründet, das auch
mit mehreren deutschen Institutionen wie dem Goethe-Institut in
Istanbul zusammenarbeitet. 2023 wurde der Aktivist mit dem
prestigeträchtigen Vaclav-Havel-Preis des Europarats ausgezeichnet,
der Engagement für Menschenrechte ehrt.
