Brüssel beanstandet deutsche Pläne für Tierhaltungslogo

26.08.2026 18:57

Beim Schnitzel sollen Verbraucher bald auch an einem staatlichen
Siegel sehen können, wie die Tiere einst im Stall lebten. Geplante
Nachbesserungen am Gesetz werden nun aber zunächst ausgebremst.

Brüssel/Berlin (dpa) - Die von der schwarz-roten Koalition geplante
Einbeziehung ausländischer Ware in das verpflichtende
Tierhaltungslogo für Fleisch auf dem deutschen Markt stößt auf
Einwände der EU-Kommission. In ihrer jetzigen Form seien die Pläne
nicht mit EU-Regeln kompatibel, heißt es in einer Stellungnahme der
Brüsseler Behörde. Sollte Deutschland sie so umsetzen, könnte ein
Strafverfahren drohen. Das Bundesagrarministerium teilte auf Anfrage
mit, die Stellungnahme werde derzeit geprüft. 

Union und SPD planen mehrere Änderungen an der 2023 noch von der
Ampel-Koalition per Gesetz beschlossenen staatlichen Kennzeichnung.
Der Start mit Schweinefleisch wurde deshalb auf Anfang 2027
verschoben. Das Logo soll dann nicht nur in Supermärkten, sondern
auch in Restaurants kommen. Zudem soll Fleisch aus dem Ausland in die
bisher nur für inländische Erzeugnisse vorgesehene
Kennzeichnungspflicht einbezogen werden. Dieser Aspekt wurde wie bei
solchen Vorhaben üblich zur Prüfung an die EU-Kommission gegeben. 

Zusätzlicher Aufwand 

Die Behörde sieht darin in ihrer auf den 11. August datierten
Stellungnahme eine Einschränkung des freien Warenverkehrs. Im
Gesetzesentwurf sei nicht vorgesehen, dass ausländische
Kennzeichnungssysteme anerkannt werden. Deshalb müssten ausländische
Erzeuger künftig nachweisen, dass sie die deutschen Anforderungen
erfüllen - sonst würde ihr Fleisch mit der niedrigsten Haltungsform
«mindestens Stall» gekennzeichnet. Ein zusätzlicher Aufwand. 

Verbraucher könnten deshalb außerdem nicht immer am Logo die
tatsächlichen Haltungsbedingungen erkennen. Ihnen könnten zudem
wichtige Informationen fehlen, wie die Kommission am Beispiel
Dänemark kritisiert: Das Land sei einer der größten Exporteure von
Schweinefleisch nach Deutschland und schreibe «wichtige Beiträge zur
Verbesserung des Tierschutzes, wie etwa die Haltung einer größeren
Anzahl von Schweinen mit intakten Schwänzen oder die Erhöhung der
Zahl nicht kastrierter Schweine», vor. An den deutschen
Tierhaltungsstufen sei dies nicht erkennbar.

Bundesregierung kann antworten

Die EU-Kommission kritisiert darüber hinaus zusätzlichen
Verwaltungsaufwand bei Bio-Produkten. Denn um Fleisch aus dem Ausland
in Deutschland als biologisch produziert verkaufen zu dürfen, würde
nicht reichen, dass es bereits in einem anderen EU-Staat als
ökologisch oder biologisch anerkannt wurde. Zusätzlich müsste auch
das deutsche Mitteilungs-, Registrierungs- und
Rückverfolgbarkeitssystem eingehalten werden. Darin sieht die
Kommission einen weiteren Verstoß gegen EU-Recht. 

Deutschland kann nun auf die Bedenken antworten. Die geplanten
Änderungen dürften zudem nicht vor Mitte November beschlossen
werden. 

Das geplante Kennzeichnungssystem hat fünf Kategorien von der Stufe
«Stall» mit den gesetzlichen Mindestanforderungen bis zu «Bio».
Bereits seit 2019 gibt es eine freiwillige Kennzeichnung der
Supermarktketten. Sie hat inzwischen die gleichen Stufen und umfasst
Fleisch von Schweinen, Rindern und Geflügel.