Kulturförderer Kavala fordert seine Freilassung in der Türkei
27.08.2026 15:46
Seit fast zehn Jahren sitzt der türkische Kulturförderer im
Gefängnis. Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
erneut seine Freilassung verlangte, fordert er konkrete Schritte.
Istanbul (dpa) - Der in der Türkei inhaftierte Kulturförderer Osman
Kavala hat die Umsetzung eines neuerlichen Urteils des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gefordert. Er erklärte
schriftlich auf seiner eigenen Website, das Recht auf Freiheit dürfe
nicht eingeschränkt werden, wenn keine «überzeugenden und konkreten
Beweise» für eine Straftat vorlägen. Er wies auf einen Freispruch im
Gezi-Prozess von 2020 hin, der den Mangel an Beweisen belege.
Am Dienstag hatte das Gericht in Straßburg die Türkei wegen des
Strafprozesses und der Inhaftierung des türkischen Intellektuellen
verurteilt. Die Straßburger Richterinnen und Richter kamen zu dem
Schluss, dass das Land Kavala mundtot machen wolle und forderten
wegen der gravierenden Menschenrechtsverletzungen die sofortige
Freilassung des Aktivisten.
Türkei ignorierte bereits vorheriges Urteil
Kavala sitzt seit 2017 im Hochsicherheitsgefängnis in Silivri bei
Istanbul und wurde 2022 wegen des Vorwurfes eines Umsturzversuchs im
Zusammenhang mit den Gezi-Protesten 2013 zu lebenslanger Haft
verurteilt. Neben Kavala wurden unter anderem der Abgeordnete und
Anwalt Can Atalay, sowie der Stadtplaner Tayfun Kahraman von der
Istanbuler Stadtverwaltung verurteilt. In seiner Beschwerde vor dem
Straßburger Gerichtshof wendete sich Kavala gegen das Strafverfahren,
seine Verurteilung und die Haft.
Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Türkei,
Nacho Sanchez Amor, bewertete die Entscheidung des EGMR im Interview
mit dem türkischen Online-Medium T24 als «eines der schärfsten
Urteile, die bisher aus Straßburg gekommen sind». Es spreche von
strukturellen Problemen der Justiz in der Türkei und widerlege die
Behauptung des türkischen Justizministers Akin Gürlek, wonach es in
der Türkei eine unabhängige Justiz gebe, sagte Amor.
Bereits 2019 hatte der EGMR Menschenrechtsverletzungen in diesem Fall
festgestellt und Kavalas sofortige Freilassung, damals aus der
Untersuchungshaft, gefordert. Ankara kam dem nicht nach, obwohl
EGMR-Urteile für Mitgliedstaaten des Europarats eigentlich bindend
sind. Daraufhin leitete der Europarat ein
Vertragsverletzungsverfahren ein. Dem Europarat gehören 46 Länder an.
Er wacht über die Einhaltung von Menschenrechten und ist keine
EU-Institution.
