BGH entscheidet im Sampling-Streit um Kraftwerk-Beat
02.09.2026 17:30
Der Konflikt um eine zwei Sekunden lange Tonfolge sorgt seit fast 30
Jahren für Wirbel in der Kreativbranche. Welche Bedeutung die
BGH-Entscheidung hat - und ob damit das letzte Wort gesprochen ist.
Karlsruhe (dpa) - Im Sampling-Streit zwischen den Elektro-Pionieren
der Band Kraftwerk und dem Hip-Hop-Produzenten Moses Pelham will der
Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (8.45 Uhr) sein nächstes Urteil
verkünden. Seit fast 30 Jahren zieht sich der Fall durch die
Instanzen, war auch schon mehrfach in Karlsruhe. Im Kern geht es
jetzt um die Frage, wann man Inhalte aus geschützten Werken anderer
ohne Erlaubnis übernehmen darf. Das ist für die Kunstbranche und
Kreativwirtschaft von großem Interesse.
Das EU-Recht sieht bestimmte Ausnahmen vor, bei denen keine Erlaubnis
nötig ist. Neben Zitat, Parodie und Karikatur gibt es noch den
Pastiche, der im konkreten Streitfall relevant sein könnte.
Was damit gemeint ist, wollte der BGH vom Europäischen Gerichtshof
(EuGH) geklärt wissen. Laut dessen Urteil vom April erfasst der
Begriff Schöpfungen, die unter anderem an ein bestehendes Werk
erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen.
Darüber hinaus müssten sie mit dem Werk einen erkennbaren
künstlerischen oder kreativen Dialog führen.
In der mündlichen Verhandlung Ende Juli am BGH hatte es so
ausgesehen, als könnte das oberste Zivilgericht in Deutschland
zugunsten von Pelham entscheiden - zumindest für die Zeit ab dem 7.
Juni 2021. Damals wurde EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt. Der
BGH könnte die Sache aber auch erneut ans Oberlandesgericht Hamburg
zurückverweisen, um weitere Fragen zu klären. Offen ist in der Causa
auch noch eine Verfassungsbeschwerde.
