BGH entscheidet im Sampling-Streit um Kraftwerk-Beat

03.09.2026 03:30

Der Konflikt um eine zwei Sekunden lange Tonfolge sorgt seit fast 30
Jahren für Wirbel in der Kreativbranche. Welche Bedeutung die
BGH-Entscheidung hat - und ob damit das letzte Wort gesprochen ist.

Karlsruhe (dpa/lno) - Im Sampling-Streit zwischen den
Elektro-Pionieren der Band Kraftwerk und dem Hip-Hop-Produzenten
Moses Pelham will der Bundesgerichtshof (BGH) heute (8.45 Uhr) sein
nächstes Urteil verkünden. Seit fast 30 Jahren zieht sich der Fall
durch die Instanzen, war auch schon mehrfach in Karlsruhe. Im Kern
geht es jetzt um die Frage, wann man Inhalte aus geschützten Werken
anderer ohne Erlaubnis übernehmen darf. Das ist für die Kunstbranche
und Kreativwirtschaft von großem Interesse.

Das EU-Recht sieht bestimmte Ausnahmen vor, bei denen keine Erlaubnis
nötig ist. Neben Zitat, Parodie und Karikatur gibt es noch den
Pastiche, der im konkreten Streitfall relevant sein könnte. 

Was damit gemeint ist, wollte der BGH vom Europäischen Gerichtshof
(EuGH) geklärt wissen. Laut dessen Urteil vom April erfasst der
Begriff Schöpfungen, die unter anderem an ein bestehendes Werk
erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen.
Darüber hinaus müssten sie mit dem Werk einen erkennbaren
künstlerischen oder kreativen Dialog führen. 

In der mündlichen Verhandlung Ende Juli am BGH hatte es so
ausgesehen, als könnte das oberste Zivilgericht in Deutschland
zugunsten von Pelham entscheiden - zumindest für die Zeit ab dem 7.
Juni 2021. Damals wurde EU-Recht in deutsches Recht umgesetzt. Der
BGH könnte die Sache aber auch erneut ans Oberlandesgericht Hamburg
zurückverweisen, um weitere Fragen zu klären. Offen ist in der Causa
auch noch eine Verfassungsbeschwerde.