BGH klärt Sampling-Streit um Kraftwerk-Beat

03.09.2026 09:49

Seit fast einem Vierteljahrhundert beschäftigt der Rechtsstreit um
eine zwei Sekunden lange Tonfolge Gerichte. Und eine ganze Branche
verfolgt das. Erneut hat der BGH eine Entscheidung getroffen.

Karlsruhe (dpa) - Im fast 30 Jahre langen Sampling-Streit mit den
Elektro-Pionieren der Band Kraftwerk hat Hip-Hop-Produzent Moses
Pelham am Bundesgerichtshof (BGH) einen Teilerfolg erzielt. Seit
einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 sei die Übernahme einer zwei
Sekunden langen Tonsequenz aus der Kraftwerk-Tonaufnahme «Metall auf
Metall» im Wege des Samplings als sogenanntes Pastiche zulässig,
entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Der erste Zivilsenat in
Karlsruhe bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in
Hamburg.

Entscheidend für die Bewertung ist nach Ausführung des Vorsitzenden
Richters Thomas Koch, dass all jene, denen das ursprüngliche Werk
bekannt ist, die Entnahme einzelner Elemente erkennen. Das sei im
vorliegenden Fall so. Es sei unerheblich, ob die Erschaffer des neuen
Werks dies ursprünglich beabsichtigt hätten. Zudem sei die Tonsequenz
von elektronischer Musik in ein anderes Genre - Hip-Hop - überführt
werden, sagte Koch. Somit habe ein künstlerischer und kreativer
Dialog stattgefunden, der ein Kriterium für ein Pastiche sei.

Im Kern ging es am BGH um die Frage, wann man Inhalte aus geschützten
Werken anderer ohne Erlaubnis übernehmen darf. Das ist für die
Kunstbranche und Kreativwirtschaft insgesamt von großem Interesse. 

Fall noch nicht erledigt

Der Rechtsstreit beschäftigt seit 1999 Gerichte, war mehrfach am BGH,
am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und am Bundesverfassungsgericht.
Zuletzt hatte das OLG den Klägern unter anderem dahingehend recht
gegeben, dass sie für eine Spanne von rund 18,5 Jahren Schadenersatz
geltend machen können. Darum ging es jetzt am BGH nicht mehr. 

Für die Zeit nach dem 7. Juni 2021 - als EU-Recht in deutsches Recht
umgesetzt wurde - wies das OLG die Klage ab. Das EU-Recht sieht
bestimmte Ausnahmen vor, bei denen keine Erlaubnis für die Übernahme
nötig ist: neben Zitat, Parodie und Karikatur den Pastiche. Hier
klärte der BGH nun auf Grundlage eines Urteils des EuGH die
Voraussetzungen, unter denen Tonträger-Sampling als Pastiche zulässig
sein kann.

Endgültig erledigt ist der Fall damit aber noch nicht. Anhängig ist
noch eine Verfassungsbeschwerde, die laut Bundesverfassungsgericht
den Zeitraum 2002 bis 2021 betrifft. Eine Entscheidung noch 2026
werde angestrebt.