Australien sagt Social-Media-Algorithmen den Kampf an
08.09.2026 10:06
Nach dem weltweit ersten Verbot von Social-Media-Konten für unter
16-Jährige geht Australien den nächsten Schritt: Nutzer sollen
künftig selbst entscheiden können, ob Algorithmen ihren Feed
bestimmen.
Canberra (dpa) - Australien will seine viel beachtete Regulierung
sozialer Medien weiter verschärfen. Nachdem das Land Ende vergangenen
Jahres als erstes weltweit Social-Media-Konten für Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren verboten hatte, sollen nun auch ältere
Nutzer mehr Kontrolle darüber bekommen, welche Inhalte ihnen die
Plattformen anzeigen. In der Europäischen Union und damit auch in
Deutschland existieren für große Online-Plattformen bereits
vergleichbare Vorgaben.
In Australien sollen Nutzer ab 16 Jahren künftig wählen können, ob
sie einen von Algorithmen zusammengestellten Feed in ihren sozialen
Netzwerken sehen wollen oder lediglich Beiträge von Freunden und
Content Creators, denen sie selbst folgen. Die Regierung stellte
jetzt einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor, der Plattformen
verpflichten soll, ihren Usern diese Wahlmöglichkeit anzubieten.
«Technologie zum Guten verändern»
«Es geht nicht darum, der Regierung Kontrolle zu geben, sondern den
Menschen», sagte Premierminister Anthony Albanese. «Wir haben die
Chance, die Technologie zum Guten zu verändern, statt uns von ihr
verändern zu lassen.» Das Motto laute dementsprechend: «My feed, my
way» (mein Feed, meine Wahl).
Das Vorhaben ist Teil eines neuen Gesetzes zur digitalen
Sorgfaltspflicht («Digital Duty of Care»). Gemeint ist damit eine
gesetzliche Verpflichtung für Anbieter digitaler Dienste, ihre
Angebote so zu gestalten, dass insbesondere junge Nutzer besser vor
schädlichen Inhalten und Funktionen geschützt werden. Neue Regeln
sind deshalb nicht nur für soziale Netzwerke geplant, sondern auch
für Online-Spiele, Apps und KI-Chatbots.
Auch lebensgefährliche Mutproben im Visier
Für unter 18-Jährige sollen Plattformen unter anderem gegen Inhalte
vorgehen müssen, die Essstörungen fördern, frauenfeindliche
Einstellungen verbreiten oder Pornografie, Verbrechen und
lebensgefährliche Mutproben verherrlichen. Auch Funktionen, die
süchtig machen oder das Selbstwertgefühl junger Menschen
beeinträchtigen können, sollen stärker reguliert werden.
Bei Verstößen gegen die neue Sorgfaltspflicht sollen hohe Geldstrafen
möglich sein. Die Regierung hat den Gesetzentwurf zunächst zur
Beratung mit Plattformbetreibern, Branchenverbänden und
Organisationen vorgelegt. Noch in diesem Jahr soll er ins Parlament
eingebracht werden.
Das sind die Regeln in Europa
In der EU verpflichtet das europäische Digitalgesetz (Digital
Services Act, DSA) «sehr große Dienste» wie TikTok, Instagram,
YouTube und X schon heute dazu, ihren Nutzern mindestens eine Option
für Empfehlungssysteme anzubieten, die nicht auf sogenanntem
Profiling basiert. Nutzer können dort theoretisch auf rein
chronologische Feeds umschalten, auch wenn Kritiker bemängeln, dass
diese Funktionen von den Konzernen oft tief in den Einstellungen
versteckt werden.
Weiterhin nimmt das EU-Recht die Tech-Konzerne bei den Risiken ihrer
Algorithmen in die Pflicht. Plattformen müssen systematisch prüfen
und nachweisen, dass ihre Empfehlungsmechanismen keine
Verhaltenssüchte bei Jugendlichen fördern oder sogenannte
Kaninchenbau-Effekte auslösen, die Nutzer immer tiefer in potenziell
schädliche Inhalte ziehen. Bei systematischen Verstößen gegen diese
Sorgfaltspflichten drohen den Anbietern empfindliche Strafen von bis
zu sechs Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.
In Deutschland wird die Einhaltung dieser Vorgaben vor allem durch
die Bundesnetzagentur als nationale Koordinierungsstelle sowie durch
das novellierte Jugendschutzgesetz flankiert. Ein pauschales
Zugangsverbot für jüngere Jugendliche zu sozialen Netzwerken, wie es
Australien Ende vergangenen Jahres beschlossen hat, gibt es in der
Bundesrepublik und auf europäischer Ebene allerdings nicht. Hier
setzt die Politik bislang vorrangig auf strengere Vorgaben für die
Plattformbetreiber statt auf pauschale Altersgrenzen.
