EuGH stärkt Verbraucherrechte im Streit um Vodafone-AGBs

10.09.2026 11:59

Dürfen Internetbieter einfach so Verträge ändern? Aus Sicht von
Vodafone steht das im Gesetz. Nun gibt es dazu ein Urteil des
höchsten EU-Gerichts. Es hat auch Auswirkungen auf eine große
Sammelklage.

Luxemburg (dpa) - Der Telekommunikationsanbieter Vodafone hat im
Streit um eine Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor
dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) einen Dämpfer erlitten.
Nach EU-Regeln hätten Anbieter kein automatisches Recht darauf, ihre
Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, stellten die Richter in
Luxemburg klar. Die Entscheidung ist auch relevant für eine laufende
Sammelklage gegen Vodafone, bei der mehr als 100.000 Menschen
mitmachen. Sie wehren sich gegen Preiserhöhung durch Vodafone für
Festnetz-Internet im Jahr 2023.

Hintergrund des Verfahrens vor dem EuGH ist eine Klage des
Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Internetanbieter.
Der Verband kritisiert Vodafones AGB-Klausel, die es dem Unternehmen
erlaubt, Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Dadurch würden
Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen benachteiligt, so der
Verband. Der Internetanbieter argumentiert dagegen, dass ein solches
Recht im deutschen Telekommunikationsgesetz stehe.

EuGH: EU-Richtlinie gibt keine Grundlage für einseitige Änderungen

Weil die Regeln im Telekommunikationsgesetz auf einer EU-Richtlinie
basieren, wandte sich das mit dem Fall befasste OLG Düsseldorf an den
EuGH. Dieser entschied nun, dass die Vorgaben in der Richtlinie
lediglich das Sonderkündigungsrecht der Kundinnen und Kunden nach
einer Vertragsänderung regeln. Sie legten aber keine Rechtsgrundlage
für einseitige Änderungen fest, heißt es im Urteil. Es gehe um den
Schutz der Endnutzerinnen und -nutzer, nicht der Anbieter.

«Der Europäische Gerichtshof hat deutlich gemacht: Telekom-Anbieter
dürfen laufende Verträge nicht ohne Weiteres ändern», erklärte di
e
Vorständin des vzbv, Ramona Pop. Vodafone teilte mit, dass es nun die
Entscheidung und mögliche Auswirkungen analysieren werde.

Weiteres Verfahren um Sammelklage ausgesetzt

Auf das Urteil aus Luxemburg blickt auch das OLG Hamm, vor dem
derzeit eine große Sammelklage gegen eine Preiserhöhung von Vodafone
für Festnetz-Internet im Jahr 2023 läuft. Betroffen waren laufende
Verträge von rund zehn Millionen Kunden. Das deutsche Gericht hatte
das Verfahren bis zur EuGH-Entscheidung ausgesetzt.

In den konkreten Fällen müssen noch die deutschen Gerichte
entscheiden und dabei das EuGH-Urteil beachten.