Gericht prüft Wiesn-Zulassung: EU-Ausschreibung nicht nötig?
11.09.2026 13:29
Der gerichtliche Antrag eines Wirts könnte das Vergabesystem für die
begehrten Wiesnzelte auf den Kopf stellen. Eine Woche vor Beginn des
Oktoberfestes wird darüber vor Gericht gestritten.
München (dpa) - Das Bayerische Oberste Landesgericht verhandelt einen
Antrag mit Zündstoff: Gestritten wird darüber, ob die begehrten
großen Wiesn-Bierzelte nach europäischem Vergaberecht zugeteilt
werden müssen. Das will der Wirt Alexander Egger erreichen. Doch das
Gericht sieht nach einer vorläufigen Einschätzung keine Pflicht für
eine europaweite Ausschreibung. Eine Entscheidung ist damit aber
nicht gefallen.
«Schwierige Fragen»
«Der Fall wirft wirklich schwierige Fragen auf», die von dem
Antragsteller berechtigt gestellt worden seien, räumte der
Vorsitzende Richter Paul Heinrichsmeier in der Verhandlung ein.
Dennoch folge das Gericht - eben nach vorläufiger Rechtsauffassung -
nicht dem Antrag Eggers.
Im Kern ging es laut Heinrichsmeier darum, ob es sich bei der
Zulassung von Wirten für die Plätze der großen Bierzelte um eine
Dienstleistungskonzession handelt. Hierfür relevant sei die Frage, ob
es für die zugelassenen Wirte eine Betriebspflicht gebe. Dies gehe
jedoch aus den neuen Verträgen für die Wirte nicht hervor, auch wenn
es hier einen gewissen Widerspruch gebe, sagte Heinrichsmeier.
Man sehe keinen Anlass, den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
vorzulegen.
Betriebspflicht der Wirte?
Dies kritisierten die Anwälte von Alexander Egger scharf. Es sei ein
«starkes Stück», den Fall nicht dem EuGH vorzulegen. Außerdem
stellten Eggers Vertreter - fünf Anwälte und ein
Universitätsprofessor - in Frage, dass es keine Betriebspflicht gebe.
«Geht hier wirklich irgendjemand im Saal davon aus, dass es der Stadt
egal ist, ob die Festzelte aufgesperrt werden?», rief einer der
Anwälte. Es sei realitätsfern anzunehmen, dass die Wirte machen
könnten, was sie wollten. Anwalt Benno Ziegler sagte, die Streichung
der Betriebspflicht sei rein ein juristisches Konstrukt, um das
Verfahren zu gewinnen.
Konkret hat Egger eine Prüfung der EU-Ausschreibung für das berühmte
Anzapfzelt Schottenhamel und das Paulaner-Festzelt beantragt. Sollte
sein Antrag doch erfolgreich sein, hätten die beiden Plätze EU-weit
ausgeschrieben werden müssen - und das hätte voraussichtlich
Auswirkungen auf die Zulassungsregeln in Zukunft. Das Gericht will am
16. Oktober seine Entscheidung verkünden.
