Millionenstreit um Wiesn-Zelte: Gericht prüft EU-Vergabe Von Sabine Dobel und Britta Schultejans, dpa

11.09.2026 15:39

In gut einer Woche stürmen die Massen wieder die Bierzelte auf der
Wiesn. Sollen die künftig europaweit vergeben werden? Darum kämpft
ein Wirt mit einer ganzen Garde von Anwälten.

München (dpa) - Wer darf verdienen am Millionengeschäft mit dem
Oktoberfest in München? Eine Woche vor dem Start des riesigen
Volksfestes wird vor Gericht gestritten, wer dort in Zukunft
womöglich mitkassieren darf: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat
über einen Antrag des Wirtes Alexander Egger verhandelt. Er will
erreichen, dass die begehrten großen Wiesn-Bierzelte nach
europäischem Vergaberecht zugeteilt werden müssen. Egger, der mit
fünf Anwälten und einem Rechtsprofessor vor Gericht erschien, hat das
für zwei Bierzelte beantragt. 

In der Verhandlung wurde schnell klar: Das Gericht sieht nach einer
vorläufigen Einschätzung keine Pflicht für eine europaweite
Ausschreibung. Eine Entscheidung ist damit aber nicht gefallen. 

Der Streit schlägt in München seit Monaten hohe Wellen. Die Wirte -
wie auch Vertreter der Münchner Brauereien - hatten stets gewarnt,
wenn Egger recht bekäme, verlöre die Wiesn ihr einzigartiges
Gesicht. 

Allein der vom Vorsitzenden Richter Paul Heinrichsmeier genannte
Streitwert von womöglich einer Million Euro - sofern beide Zelte
einbezogen werden - zeigt die Dimension: Dem liegt eine Umsatzannahme
von zehn Millionen Euro pro Zelt zugrunde. 

«Schwierige Fragen» auf hohem juristischem Niveau

«Der Fall wirft wirklich schwierige Fragen auf», die von dem
Antragsteller berechtigt gestellt worden seien, räumte der Richter
Heinrichsmeier in der Verhandlung ein. Die Fragen bewegten sich auf
hohem juristischem Niveau, der Senat habe eine Entscheidung zu
treffen, «die wir uns nicht leicht machen». Dennoch folge das Gericht
- eben nach vorläufiger Einschätzung - nicht dem Antrag Eggers. 

Im Kern ging es laut Heinrichsmeier darum, ob es sich bei der
Zulassung von Wirten für die Plätze der großen Bierzelte um eine
Dienstleistungskonzession handelt. Hierfür relevant sei die Frage, ob
es für die zugelassenen Wirte eine Betriebspflicht gebe. Dies gehe
jedoch aus den neuen Verträgen für die Wirte nicht hervor, auch wenn
es hier einen gewissen Widerspruch zu einem Punkt in den
Betriebsvorschriften zur Wiesn sowie einer früheren mündlichen
Äußerung des Wiesnchefs gebe. Maßgeblich seien aber die Verträge.
 

Man sehe zunächst auch keinen Anlass, den Fall dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, wolle das aber eingehend prüfen.

Betriebspflicht der Wirte?

Es sei ein «starkes Stück», den Fall nicht dem EuGH vorzulegen,
kritisierten Eggers Anwälte. Außerdem stellten sie infrage, dass es
keine Betriebspflicht gebe. «Geht hier wirklich irgendjemand im Saal
davon aus, dass es der Stadt egal ist, ob die Festzelte aufgesperrt
werden?», rief einer der Anwälte. Es sei realitätsfern anzunehmen,
dass die Wirte machen könnten, was sie wollten. Anwalt Benno Ziegler
sagte, die Streichung der Betriebspflicht sei rein ein juristisches
Konstrukt, um das Verfahren zu gewinnen. 

Egger, der bisher ein kleines Zelt betrieb, hatte sich für ein großes
Zelt beworben, war aber leer ausgegangen. Darum geht es aber in
diesem Verfahren nicht. 

Entscheidung am 16. Oktober

Konkret hat Egger hier eine Prüfung der EU-Ausschreibung für das
berühmte Anzapfzelt «Schottenhamel» und das «Paulaner»-Festzelt
beantragt. 

Michael Schottenhamel, mit dem Zelt seiner Familie direkt von Eggers
Antrag betroffen, sagte nach der Verhandlung, er gehe mit einem guten
Gefühl nach Hause. Man werde nun abwarten, wie das Gericht
entscheide. 

Die Entscheidung soll am 16. Oktober verkündet werden. Sollte der
Senat Eggers Antrag ablehnen, gibt es kein Rechtsmittel. Sollte der
Senat die Sache dem EuGH zur Klarstellung der juristischen Grundlagen
vorlegen, würde das Münchner Verfahren ruhen. Sollte Eggers Antrag
erfolgreich sein, hätten die beiden Plätze EU-weit ausgeschrieben
werden müssen - und das hätte voraussichtlich Auswirkungen auf die
Zulassungsregeln in Zukunft. 

Egger und die anderen Wirte 

Auch außerhalb der Justizmauern sorgt das Verfahren für Wirbel. Egger
berichtet von heftigen Anfeindungen: «Die Aufregung hat ein Ausmaß
angenommen, das ich mir nie hätte ausmalen können und bei dem es auch
um die Sicherheit von Menschen geht», sagte Egger der «Süddeutschen
Zeitung» vor einiger Zeit. 

Die Vereinigung der Münchner Wiesnwirte verteidigte das Verfahren der
Stadt dagegen entschieden und wies Eggers Kritik an den
Vergabekriterien zurück. Die Kriterien für die Zulassung seien
entgegen Eggers Kritik klar definiert, öffentlich einsehbar und vom
Stadtrat beschlossen, ließen sie wissen.

Wirtesprecher Peter Inselkammer und die anderen Wiesnwirte werden
nicht müde, vor einer europaweiten Ausschreibung zu warnen, die das
Oktoberfest ins Visier multinationaler Konzerne rücken würde. Es
drohe grenzenlose Kommerzialisierung, die Wiesn würde ihr Gesicht
verlieren, argumentieren sie. Ein europäisches Vergabeverfahren
könnte nach Ansicht der Wirte zudem Folgen für das Bierangebot haben.