EU-Kommission: Apps für Kinder müssen sicher sein
17.09.2026 11:16
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will Kinder in der EU
schützen. Apps wie TikTok, Instagram und Snapchat sollen sie nur
eingeschränkt nutzen können. Was müssen Plattformen tun?
Straßburg (dpa) - Soziale Netzwerke, bestimmte Spieleplattformen
sowie Anbieter von KI für Kinder und Jugendliche sollen nach Plänen
der EU-Kommission künftig nachweisen müssen, dass sie sicher sind.
«Vorher gibt es keinen Zugang zu den Minderjährigen», sagte
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bei einer
Pressekonferenz in Straßburg.
Wer unter 18 ist und einen Account hat, muss dem Vorschlag der
Behörde zufolge zum Beispiel künftig andere Nutzer einfach blockieren
und stummschalten können. Zudem müssen Accounts von Minderjährigen
standardmäßig auf privat gestellt sein und der Zugriff auf
Standortdaten, Kamera und Mikrofon deaktiviert sein. Auch eigene
Livestreams sollen sie nicht starten dürfen.
Gegen Suchtgefahr
Die Onlinedienste sollen zudem nachweisen müssen, dass sie nicht so
gestaltet sind, dass sie Kinder süchtig machen. Tabu sind außerdem
persönliche Empfehlungsfeeds, die Jugendliche in schädliche Inhalte
ziehen, sowie die Möglichkeit, endlos zu Scrollen, ohne dass es
technische Pausen gibt - etwa weil Daten nachgeladen werden müssen,
bevor das nächste Video abgespielt wird.
Nur, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen die Plattformen
den Plänen zufolge Kinder und Jugendliche ihre Plattformen nutzen
lassen. Zwischen 3 und 13 Jahren sollen Kinder weder eigene Accounts
noch Geräte haben. Über Konten ihrer Eltern können sollen sie für
maximal eine Stunde pro Tag kinderfreundliche Videoplattformen nutzen
können.
Jugendliche ab 13 Jahren sollen zunächst nur eine Stunde am Tag von
ihren Eltern eingerichtete und beaufsichtigte «Mini-Konten» nutzen
dürfen. Eigene Nutzerkonten sollten grundsätzlich erst ab 15 Jahren
möglich sein. Die Onlineanbieter müssen das Alter kontrollieren.
Konkrete Umsetzung noch unklar
Bevor neue Regeln in Kraft treten, müssen sich das EU-Parlament und
die 27 EU-Mitgliedsländer mit dem Vorschlag befassen. Das könnte
Monate oder sogar Jahre dauern.
