Social-Media-Konto ab 15, sichere Spiele - das plant Brüssel

17.09.2026 12:43

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will Kinder in der EU
schützen und Apps wie TikTok und Instagram stärker in die
Verantwortung nehmen. Wie das funktionieren soll und was sie
vorschlägt.

Straßburg (dpa) - Schlaflosigkeit, Mobbing, Selbstverletzung:
Eindringlich beschreibt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen, welche Folgen intensive Smartphone- und Social-Media-Nutzung
für Kinder haben kann. Sie will den Zugang für sie deshalb
einschränken - und Online-Anbieter in die Pflicht nehmen, dies
sicherzustellen. 

«Die Plattformen sind darauf ausgelegt, Aufmerksamkeit zu erregen.
Algorithmen lernen aus unserem Verhalten und nutzen dieses aus, um
uns zum Klicken, Reagieren und Weiter-Scrollen zu bewegen», sagte von
der Leyen in Straßburg. «Das Ziel besteht darin, die Kinder online zu
halten und ihre Aufmerksamkeit zu Geld zu machen.» 

Sie will deshalb einen Wandel: Soziale Netzwerke, bestimmte
Spieleplattformen sowie Anbieter von KI für Kinder und Jugendliche
sollen erst nachweisen müssen, dass sie sicher für Kinder sind, bevor
diese Zugang zu ihnen bekommen. 

Darum geht es: 

* Wichtig: Für Kinder und Jugendliche ändert sich jetzt nicht
sofort etwas. Der Vorschlag der Brüsseler Behörde ist Voraussetzung
für eine solche Regelung in der EU. Bevor sich die Regeln ändern,
müssen aber das Europaparlament und die EU-Staaten zustimmen. Bis sie
sich einigen, könnten Monate oder Jahre vergehen.

 

* Verbot für Jüngere: Wenn die Vorschläge der Brüsseler Behörde

beschlossen werden, dürfen Jugendliche in der EU künftig einheitlich
erst ab 15 Jahren eigene Accounts bei sozialen Netzwerken und
Videoplattformdiensten anlegen. Die Plattformen werden verpflichtet,
dies sicherzustellen, durch eine funktionierende Altersüberprüfung.

 

* Überprüfung: Diese Alterskontrolle ist ein Knackpunkt. Schon
jetzt schreiben große Plattformen ein Mindestalter von 13 Jahren vor.
Sie setzen das aus Sicht der Brüsseler Internetwächter aber nicht
ausreichend durch. Für die technische Umsetzung sollen sie eine
EU-App oder andere Lösungen nutzen können. Die digitale Brieftasche
EUDI-Wallet der EU-Kommission soll Anfang 2027 auch in Deutschland
verfügbar sein. Darin soll es eine Möglichkeit der Altersverifikation
geben.

 

* Brieftasche: Vorgesehen ist, dass Nutzerinnen und Nutzer mit der
EUDI-Wallet ein bestimmtes Mindestalter nachweisen, ohne dabei
persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern oder an die
großen Online-Plattformen weiterzugeben. Kommt das Gesetz wie
geplant, müssten voraussichtlich auch ältere Nutzer beliebter
Online-Angebote so ihr Alter verifizieren.

 

* Einschätzung: Aus Sicht von Stephan Dreyer vom Leibniz-Institut
für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut (HBI) ist insbesondere die
geplante Altersüberprüfungspflicht rechtlich problematisch: Wenn
sämtliche Menschen ihr Alter gegenüber den Angeboten nachweisen
müssten, betreffe das die Informationsfreiheit und die
Meinungsfreiheit in ihrem Kern. Kritisch sah er in einer
Stellungnahme auch eine technische Lücke: «Wenn Eltern für ihre
Kinder Accounts einrichten sollen, dann fehlt bislang vollständig
eine niedrigschwellige Nachweismöglichkeit, dass man tatsächlich für

eine konkrete minderjährige Person das Sorgerecht in Anspruch nehmen
darf. Es reichte dann, dass irgendeine erwachsene Person behauptet,
für einen Minderjährigen einen Account einrichten zu dürfen.»

 

* Jüngere: Kinder unter 13 dürften trotzdem bestimmte
Online-Dienste nutzen, die strenge Sicherheitsanforderungen erfüllen
- etwa kindgerechte Spiel- und Videoplattformen. Die Konten sollen
aber komplett von den Eltern kontrolliert werden.

 

* Teenager: Ab 13 Jahren dürfen Jugendliche künftig nach von der
Leyens Vorstellung etwas mehr: Dann sollen sie «Mini-Konten» nutzen
dürfen, die von den Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden, mit
begrenzten Funktionen und einer Beschränkung auf eine Stunde pro Tag.
Ab 15 dürften die Teenager auch eigene Konten anlegen, wenn das
Onlineumfeld sicher gestaltet ist.

 

* Sicher gestaltet: Die Onlinedienste sollen zum Beispiel von
vornherein nachweisen müssen, dass sie keine suchtfördernden
Algorithmen haben und Funktionen wie endloses Scrollen oder das
automatische Abspielen von Videos deaktiviert sind. Die
Online-Angebote sollen Sicherheitsvorkehrungen zum Kinder- und
Jugendschutz grundsätzlich «verbaut» haben. Auch Beschränkungen f
ür
Bildschirmzeiten oder andere Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz
zählen dazu. Das ist eine Umkehr der bisherigen Regel: Bislang müssen
Eltern bei Problemen belegen, dass die Plattform ihr Kind nicht
ausreichend geschützt hat.

 

* Verstöße: Die EU-Kommission soll über Verstöße innerhalb von
90
Tagen entscheiden. Für die Unternehmen kann es teuer werden - bis zu
6 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes können als Strafe verhängt
werden.

 

* Ausnahmen: Ausgenommen sein von den Regeln sollen unter anderem
Bildungsangebote und von Behörden entwickelte und betriebene Dienste,
die ausschließlich in deren Auftrag genutzt werden, da sie dem
Vorschlag zufolge voraussichtlich keine Gefahr für Minderjährige
darstellen.

 

* KI-Begleiter: Zu KI-Begleitern soll es besondere Vorgaben geben.
Dabei geht es um KI-Chatbots, die darauf ausgelegt sind, ihren
Nutzern emotionale Unterstützung zu geben. Sie müssen dem Vorschlag
zufolge so gestaltet werden, dass Kinder keine emotionale
Abhängigkeit entwickeln und schädliche Interaktionen verhindert
werden. In der Vergangenheit waren einzelne Fälle bekannt geworden,
in denen KI-Anwendungen nicht richtig auf Suizid-Gedanken von Nutzern
reagiert hatten.

 

* Erwachsene: Auch Erwachsene betreffen die Vorschläge wegen der
geforderten Alterskontrolle. Im Herbst will von der Leyen außerdem
einen Gesetzesvorschlag machen, in dem es um alle Altersgruppen geht
- denn nicht nur Kinder seien betroffen, wenn Algorithmen süchtig
machten.