Rechnungshof: EU nicht genug gegen Cyberangriffe gewappnet

21.09.2026 17:00

Eine Attacke legt 2025 IT-Systeme an Flughäfen in Berlin, Dublin
sowie Brüssel lahm und zeigt die Verwundbarkeit bei Cyberangriffen.
Unabhängige Prüfer kritisieren Lücken in der Verteidigung der EU.

Luxemburg (dpa) - Die EU ist nach Einschätzung des Europäischen
Rechnungshofs nicht genug auf die Aufdeckung und Abwehr großer
Cyberangriffe vorbereitet. Staaten und Institutionen der EU müssten
stärker zusammenarbeiten, um Informationen besser auszutauschen und
Überschneidungen zu vermeiden, stellen die unabhängigen Prüfer des
Rechnungshofs in ihrem Bericht fest.

Unzureichender Informationsaustausch sei dabei die größte
Schwachstelle: Dass Informationen nicht weitergegeben werden,
bedeute, dass Mitgliedstaaten nicht von dem Wissen und den
Erfahrungen anderer profitieren könnten, kritisierte George-Marius
Hyzler, Prüfer beim Europäischen Rechnungshof bei einer
Pressekonferenz. 

Cyberattacke am BER: Deutschland aktivierte EU-Experten nicht 

Wie folgenreich IT-Attacken für Bürger in der EU sein können, zeigte

sich vor etwa einem Jahr. Im September 2025 legte ein umfangreicher
Cyberangriff auf einen IT-Dienstleister die Passagierabfertigung an
mehreren europäischen Flughäfen lahm. 

Die Airlines behalfen sich wegen der Attacke damit, etwa das
Einchecken der Passagiere zum Teil per Hand oder mit externer Technik
zu erledigen. Von den Problemen waren auch Flughäfen in London,
Brüssel und Dublin betroffen. 

Trotz der erheblichen Auswirkungen des Vorfalls hätten die
betroffenen Mitgliedsländer, also Deutschland, Belgien und Irland,
den Vorfall weder der EU-Cybersicherheitsagentur Enisa noch den
anderen Mitgliedsländern entsprechend gemeldet, kritisiert der
Bericht. Dadurch seien Potenziale bei der gemeinsam koordinierten
Abwehr des Angriffs ungenutzt geblieben. 

Nationale Sicherheitsinteressen bremsen Informationsaustausch

Rechtsvorschriften, etwa zur nationalen Sicherheit aus den
Mitgliedstaaten, hindern dem Bericht zufolge den Informationsfluss.
Ist ein Land der Auffassung, dass Informationen zu Cyberangriffen auf
kritische Einrichtungen als Verschlusssache einzustufen sind oder die
Meldung eines Vorfalls der nationalen Sicherheit schaden würde, so
müssen die Mitgliedstaaten diese Informationen nicht weitergeben. 

Cyberabwehr bleibt vor allem Aufgabe der Mitgliedstaaten

Die Verantwortung für die Bekämpfung von Cyberangriffen liegt bei den
Mitgliedstaaten. Kommt es jedoch zu Störungen, die mehrere Länder
oder die reibungslose Funktion des Binnenmarktes beeinträchtigen, so
können EU-Behörden eingreifen und die Länder unterstützen. Der
Europäische Rechnungshof prüft die Ausgaben der EU und kontrolliert,
ob die Gelder effektiv verwendet werden.