) EuGH stärkt Verbraucher bei Energiepreiserhöhungen
24.09.2026 16:59
Jahrelang zu viel gezahlt für Wärme? Dem höchsten EU-Gericht zufolge
dürfen Ansprüche wegen unwirksamer Preisänderungen nicht einfach nach
drei Jahren verfallen. Es stellt sich damit gegen den BGH.
Luxemburg (dpa) - Verbraucherinnen und Verbraucher müssen
rechtswidrige Preiserhöhungen in Energieverträgen nach EU-Recht nach
einer bestimmten Zeit ohne Widerspruch nicht hinnehmen. Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg stellte sich in einem
Urteil gegen die bisherige Lösung des Bundesgerichtshofs (BGH).
Danach müssen Kundinnen und Kunden Preiserhöhungen im Energiesektor
auch aufgrund einer unwirksamen Klausel akzeptieren, wenn sie nicht
innerhalb von drei Jahren widersprechen. Vom EuGH hieß es nun: Das
sei nicht mit EU-Recht vereinbar.
Die sogenannte Dreijahreslösung hatte der BGH angesichts der teils
sehr lange laufenden Energieverträge entwickelt. Der Gedanke
dahinter: Es birgt große finanzielle Risiken für
Versorgungsunternehmen, wenn alle Preisänderungen während der
Vertragslaufzeit ihre Wirkung verlieren und nur der zu Beginn
vereinbarte Preis gilt. Der BGH steckte daher im Energiesektor den
Zeitraum von drei Jahren ab, über den hinaus Kundinnen und Kunden
kein Geld zurückfordern können, wenn sie unwirksame Erhöhungen nicht
rechtzeitig beanstanden.
Hintergrund ist ein Fall aus Berlin
Den EuGH angefragt hatte das Kammergericht in Berlin. Dort läuft ein
Rechtsstreit, bei dem eine Gesellschaft Geld von ihrem
Fernwärme-Versorger zurückverlangt. Der Arbeitspreis in ihrem Vertrag
war zwischen 2015 und 2020 jährlich geändert worden. Dies hatte die
Kundin im Jahr 2019 beanstandet. Das mit dem Fall befasste
Kammergericht hält die zugrunde liegende Klausel für missbräuchlich,
stellte aber fest, dass die Gesellschaft sich wegen der
Dreijahreslösung möglicherweise nicht darauf berufen könnte. Das
deutsche Gericht wandte sich an den EuGH.
Die Entscheidung aus Luxemburg bedeutet nicht automatisch, dass
Verbraucherinnen und Verbraucher sämtliche zu viel gezahlten Beträge
zurückbekommen. Im konkreten Fall entscheidet das Gericht in Berlin.
Der EuGH betonte, dass ein Vertrag nach dem Wegfall missbräuchlicher
Klauseln grundsätzlich für die Parteien bindend bleiben müsse.
Verbraucherzentrale begrüßt Entscheidung
Die BGH-Rechtsprechung «haben wir als Verbraucherzentrale bereits
seit langem kritisch gesehen», teilte ein Experte der
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit. Die Entscheidung aus
Luxemburg erleichtere es, gegen Preiserhöhungen vorzugehen, die auf
unwirksamen Klauseln beruhen, auch wenn kein Widerspruch erfolgt sei.
Für die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes der Energie- und
Wasserwirtschaft, Kerstin Andreae, macht das Urteil deutlich, «mit
welchen rechtlichen Unsicherheiten Wärmenetzbetreiber zunehmend
konfrontiert sind». Der Rechtsrahmen für die Verträge müsse
überarbeitet werden.
