EU kündigt Widerstand gegen Trumps Gerichtsvorstoß an
24.09.2026 20:43
US-Präsident Trump fordert den Austritt aller Staaten aus dem
Internationalen Strafgerichtshof. EU-Ratspräsident António Costa
reagiert jetzt in New York mit einer klaren Botschaft.
New York (dpa) - Die EU hat Widerstand gegen den Vorstoß von
US-Präsident Donald Trump zur Auflösung des Internationalen
Strafgerichtshofs angekündigt. Die Europäische Union werde die
Institution verteidigen, sagte Ratspräsident António Costa in einer
Rede vor der UN-Vollversammlung in New York. Drohungen und Angriffe
gegen den Internationalen Strafgerichtshof, seine Verantwortlichen
und seine Beschäftigten seien inakzeptabel.
US-Präsident Trump hatte zuvor in seiner Rede in der
UN-Vollversammlung die Staatengemeinschaft zum geschlossenen Austritt
aus dem Internationalen Strafgerichtshof aufgerufen. «Ich fordere
alle Staaten, die Mitglieder des Internationalen Strafgerichtshofs
sind, auf, sofort aus dieser skrupellosen Institution auszutreten»,
sagte er am Dienstag.
Trump spitzte den Konflikt um den Gerichtshof damit noch einmal zu.
Dieser hatte zuletzt 125 Vertragsstaaten und verfolgt seit 2002
schwerste Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen
gegen die Menschlichkeit. Neben den USA erkennen ihn aber auch
Israel, Russland und etwa die Türkei nicht an.
Costa: Verteidigung von Völkerrecht ist Pflicht
Die USA werfen dem IStGH unter anderem vor, politisch motiviert zu
handeln, und gehen sogar mit Sanktionen gegen ihn und seine Vertreter
vor. Die Institution sorgte zuletzt vor allem wegen eines Haftbefehls
gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu für Aufsehen.
Der Internationale Strafgerichtshof - auf Englisch International
Criminal Court (ICC) - ist nicht zu verwechseln mit dem
Internationalen Gerichtshof (IGH), der auch seinen Sitz in Den Haag
in den Niederlanden hat. Dieser beschäftigt sich mit Streitfällen
zwischen Staaten und ist das höchste Gericht der Vereinten Nationen.
Costa sagte in New York: «Das Völkerrecht zu verteidigen ist keine
Option, sondern unsere Verantwortung.» Die Frage der
Verantwortlichkeit dürfe nicht von politischer Zweckmäßigkeit
abhängen und beim Völkerrecht dürfe nicht mit zweierlei Maß gemesse
n
werden.
