Neue Label informieren Verbraucher über Rechte bei Problemen

27.09.2026 00:15

Die neue Waschmaschine gibt schon nach Wochen den Geist auf? Welche
Rechte Verbraucher haben, sollen sie jetzt noch einfacher erkennen.
Dafür sind nun zwei Label Pflicht.

Brüssel (dpa) - Ob beim Bummeln oder Online-Shopping: Beim Einkaufen
stoßen Kundinnen und Kunden jetzt auf zwei neue Label. Sie
informieren darüber, welche Rechte Verbraucher bei Problemen haben -
etwa wenn die Waschmaschine oder das Smartphone schnell kaputtgehen. 

Wer Konsumgüter verkauft, muss nun (seit dem 27. September) mit dem
«Gewährleistungslabel» zum Beispiel an der Kasse darauf hinweisen,
dass Verbraucher mindestens zwei Jahre lang gesetzliche Rechte haben.
Denn liegt ein Gewährleistungsfall vor, haben Verbraucher Anspruch
auf kostenlose Reparatur oder Ersatz. 

Gibt ein Hersteller zusätzlich eine freiwillige Garantie auf die
Haltbarkeit eines Produkts, muss er dieses künftig mit dem
sogenannten GARAN-Label kennzeichnen. So sollen Verbraucher schnell
sehen, wie viele Jahre alles einwandfrei funktionieren soll - und
sonst vom Hersteller kostenlos repariert oder ersetzt wird. Die
Pflicht gilt für freiwillige gewerbliche Garantien, die mehr als zwei
Jahre gültig sind, die gesamte Ware abdecken und für Verbraucher
nicht zusätzlich Geld kosten.

Die beiden Label sind in der ganzen EU gleich gestaltet, um sie gut
erkennen zu können.