Streit um «Chatkontrolle»: Deutschland gegen Kompromiss-Idee

29.09.2026 04:35

Wer kontrolliert die Kontrolle? Messengerdienste dürfen in privater
Kommunikation nach Kinderpornografie suchen. Ein Vorschlag sie dabei
enger an die Leine zu nehmen, stößt in Berlin auf Skepsis.

Brüssel (dpa) - Im EU-Streit um die sogenannte freiwillige
Chatkontrolle durch Messengerdienste für den Kampf gegen
Kinderpornografie spricht sich die Bundesregierung gegen zusätzliche
nationale Genehmigungen aus. In den laufenden Verhandlungen stellt
sich Deutschland damit gegen einen Kompromissvorschlag, wie aus einem
internen Positionspapier hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur
vorliegt. 

Der Vorschlag sieht vor, dass Messengerdienste für die Suche nach
etwa Bildern oder Videos von Kindesmissbrauch in privater
Kommunikation einen Suchplan bräuchten. Dieser müsste von einer
nationalen Justizbehörde oder unabhängigen Verwaltungsbehörde geprü
ft
werden. Eine solche behördliche Genehmigung ist für die bisherige
Praxis nicht nötig, wäre also eine zusätzliche Auflage für die
Unternehmen.

Innenministerium will Status quo nicht gefährden 

Die Bundesregierung argumentiert, die freiwillige Suche dürfe nicht
von einer vorherigen Erlaubnis oder ähnlichen Einschränkungen
abhängen, heißt es in dem Dokument. Der Status quo bei der Aufdeckung
von Kindesmissbrauch könne ansonsten nicht sichergestellt werden. 

Stattdessen schlägt das zuständige Bundesinnenministerium vor,
Unternehmen wie Meta, Microsoft und Google die Erlaubnis für die
Aufdeckung grundsätzlich zu erteilen. Bei schwerwiegenden Verstößen
gegen Regeln soll die Suche demnach aber untersagt werden können. In
dem Dokument heißt es weiter, die vorgeschlagenen Suchpläne kämen in

Betracht, wenn dafür keine übersteigerten Anforderungen und klare
Kriterien gelten würden. Ausreichen müsse ein kurzer Bericht, wonach
und mit welchen Methoden Unternehmen aufdeckten. 

Eine Überprüfung der Suchpläne durch nationale Gerichte oder
nationale Behörden lehne man grundsätzlich ab. Zuständig solle ein
geplantes EU-Zentrum sein, dessen Entscheidungen Gegenstand einer
gerichtlichen Überprüfung werden könnten.

Zudem fordert die Bundesregierung, dass kein Aufschub durch die
Überprüfung der Suchpläne entsteht. Die Aufdeckung von
Kindesmissbrauch dürfe zu keiner Zeit gestoppt werden, nur weil eine
Prüfung noch nicht abgeschlossen wurde, heißt es. 

Kinderschutz vs. Datenschutz - EU streitet seit Jahren 

Über den Umgang mit der Privatsphäre und dem digitalen Briefgeheimnis
im Kampf gegen Kindesmissbrauch gibt es seit Jahren heftigen Streit.
Datenschützer bezeichnen das diskutierte Vorhaben zum
flächendeckenden Scannen als anlasslose Massenkontrolle und
ineffektiv beim Schutz von Kindern. 

Erst im Juli hatte es in der EU nach turbulenten Verhandlungen den
Beschluss gegeben, eine Übergangsregelung zu reaktivieren. Diese
befristete Ausnahmeregelung von EU-Datenschutzregeln erlaubt es den
Messengerdiensten, in privaten Chats nach Hinweisen suchen zu dürfen.
Sie gilt bis April 2028. 

Einigung ohne Zustimmung der Bundesregierung unwahrscheinlich 

Die Verhandlungen zwischen Vertretern der Mitgliedsländer und
EU-Abgeordneten über eine langfristige Lösung gehen an diesem
Dienstagabend weiter. Angesichts der Mehrheitsverhältnisse ist eine
Einigung ohne die Zustimmung der Bundesregierung unwahrscheinlich. 

Der Datenschützer und ehemalige EU-Abgeordnete Patrick Breyer
kritisierte die Idee von Suchplänen in einer Mitteilung scharf:
«Massenüberwachung soll umetikettiert werden.» Er zweifelte auch die

Rechtssicherheit der Vorschläge grundsätzlich an, da vom Prinzip des
individuellen Verdachts als Voraussetzung jeder Überwachung privater
Kommunikation abgerückt werde. Der Rat der EU-Staaten nehme damit
sehenden Auges das absehbare Scheitern des Gesetzes vor dem
Europäischen Gerichtshof in Kauf.