Nach Ceuta: Dobrindt für Sonderregeln bei Migrationskrisen
01.10.2026 13:09
Migration als Waffe? Die EU will sich auf eine Massenankunft an ihren
Grenzen wie in Ceuta besser vorbereiten. Der Bundesinnenminister hält
normale Asylverfahren in Krisenlagen nicht immer für nötig.
Luxemburg (dpa) - Bundesinnenminister Alexander Dobrindt unterstützt
die Idee neuer Asylsonderregeln in Krisenlagen. Es könne Situationen
geben, in denen die Anwendung von Asylverfahren nicht nötig sei,
sagte der CSU-Politiker bei einem Treffen der EU-Innenminister in
Luxemburg.
Dies könnten beispielsweise Situationen sein, in denen Menschen mit
Hilfe von Schleusern oder aufgrund von Desinformationskampagnen über
die EU-Grenzen kommen. Mit einem Kriseninterventionsmechanismus wolle
man dann dafür sorgen, dass die «normalen Asylprozeduren» nicht
stattfinden. Man müsse als Europäische Union in der Lage sein, sich
gegenüber Missbrauch zur Wehr zu setzen, sagte Dobrindt.
Von der Leyen hatte nach Ceuta Vorstoß gemacht
Angesichts der beispiellosen Massenankunft von Migranten in der
spanischen Nordafrika-Exklave Ceuta hatte die EU-Kommission Mitte
September einen neuen europäischen Krisenreaktionsrahmen vorschlagen.
Dieser soll nach Angaben von Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen eine zeitlich begrenzte Flexibilität bei Asylregeln
ermöglichen, wenn Migrationsbewegungen gezielt gesteuert und als
Waffe gegen die EU eingesetzt werden. Details zu dem angekündigten
Vorschlag gibt es noch nicht.
In Polen wird ein ähnliches Modell bereits angewandt: Seit März 2025
ist an der Grenze zu Belarus das Recht, einen Antrag auf
internationalen Schutz zu stellen, zeitweise eingeschränkt. Warschau
begründet dies mit der Instrumentalisierung von Migration durch
Belarus und einer daraus resultierenden Gefahr für die staatliche
Sicherheit.
Die seit Juni geltende europäische Asylreform (Geas) sieht im Falle
von Massenankünften wegen einer Instrumentalisierung von Migration
zudem bereits einen Krisenmechanismus vor. Dieser soll eine
beschleunigte Prüfung von Asylanträgen ermöglichen und dem
betroffenen Mitgliedsland ermöglichen, andere EU-Statten um
Unterstützung zu bitten.
Mahnung vom Koalitionspartner
Ein vollständiges Aussetzen des Asylrechts sieht der Mechanismus
dagegen bisher mit Verweis auf das Non-Refoulement-Prinzip nicht vor.
Die Grundregel besagt vereinfacht, dass ein Staat einen Menschen
nicht in ein Land zurückweisen oder abschieben darf, in dem ihm
Verfolgung, Folter oder eine andere menschenrechtswidrige Behandlung
droht.
Der SPD-Innenpolitiker Hakan Demir mahnte Dobrindt: «Zu einem
christlichen Menschenbild passt es nicht, Menschen, die vor Krieg und
Gewalt geflohen sind, per se abzulehnen und die individuelle Prüfung
des Asylgesuchs zu unterlassen.» Der Kompass dürfe hier nicht weiter
nach rechts ausschlagen. Während Dobrindt in Deutschland
richtigerweise an der Brandmauer festhalte, nehme er auf EU-Ebene
teilweise die Stimmen von Rechtsextremisten in Kauf, kritisiert der
Bundestagsabgeordnete.
Sachsens Innenminister will irreguläre Migration anders eindämmen
Kritik aus den Reihen der SPD gab es zuletzt auch für einen Vorstoß
des sächsischen Innenministers, Armin Schuster, für eine flexible
Asyl-Obergrenze. Der CDU-Politiker schlug vor: «Asyl muss als
Institut und Staatsziel im Grundgesetz verankert bleiben, wird aber
im Rahmen von Schutzkontingenten bis zu einer flexiblen Obergrenze
gewährt, so wie das auch in Kanada, Österreich oder Dänemark
praktiziert wird.» Gleichzeitig betonte er, politisch Verfolgten
Schutz zu gewähren, bleibe eine Verpflichtung für Deutschland.
Der Minister aus Sachsen sagte, ihm gehe es um Lösungen, um die
intensivierten Kontrollen an den deutschen Landgrenzen langfristig
wieder zurückzufahren und mit anderen Maßnahmen «wirkungsgleich
irreguläre Migration» zu begrenzen. Die Geas-Reform sei ein guter
Weg. Ziel müsse aber sein, mit weiteren deutschen und europäischen
Anpassungen für mehr Sicherheit zu sorgen und so den Weg zum freien
Schengen-Raum wieder zu ebnen.
