EU schafft Basis für Abschiebezentren außerhalb Europas

01.10.2026 14:03

Turbulente Abstimmungen, Streit und eine umstrittene Chatgruppe: Über
Monate diskutieren Politiker, ob es Abschiebezentren auch außerhalb
der EU geben soll. Das notwendige Gesetz steht - und nun?

Luxemburg (dpa) - Die Mitgliedsländer der EU haben endgültig die
rechtliche Grundlage zur Errichtung umstrittener Abschiebezentren in
Drittstaaten geschaffen. Als letzten formellen Schritt gaben die
EU-Innenminister dem Gesetz bei einem Treffen in Luxemburg grünes
Licht. Zuvor hatte bereits das Europaparlament formell zugestimmt. 

In die geplanten Abschiebezentren - auch «Return Hubs» genannt -
sollen vollziehbar ausreisepflichtige Personen kommen, die nicht in
ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können - etwa, weil das
Heimatland sich weigert, sie zurückzunehmen. Deutschland treibt das
Vorhaben bereits seit längerem gemeinsam mit Österreich, Dänemark,
Griechenland und den Niederlanden voran. 

Dobrindt: dickes Brett zu bohren 

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hofft weiter auf eine
Vereinbarung mit Drittstaaten noch in diesem Jahr. «Das ist ein
dickes Brett, was es zu bohren gilt, und dazu muss man die
Bereitschaft der anderen Seite, also der Drittländer, auch in den
nächsten Monaten ausdiskutieren», sagte der CSU-Politiker vor dem
Treffen mit seinen Amtskollegen. Details dazu, mit welchen
Drittstaaten verhandelt wird, nannte Dobrindt nicht. 

Über mögliche «Return Hubs» wird seit Jahren diskutiert, sie sind
höchst umstritten. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty
International befürchtet etwa mögliche Menschenrechtsverletzungen in
den Abschiebezentren und warnt vor Vereinbarungen mit konfliktreichen
und politisch instabilen Ländern.

Auch Sozialdemokraten und Grüne ziehen das Modell in Zweifel. Der
Einigung über die neuen Asylregeln ging ein gemeinsamer Beschluss der
Europäischen Volkspartei (EVP) unter Führung von Manfred Weber (CSU)
und dem rechten Flügel im EU-Parlament voraus. Die EVP hatte sich bei
dem Thema unter anderem in einer umstrittenen WhatsApp-Chatgruppe mit
den Rechten abgesprochen.

Neues Gesetz ermöglicht auch längere Abschiebehaft 

Die neuen Migrationsregeln legen zudem fest, wie abgelehnte
Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie
nicht in Haft genommen werden wollen. Ihnen droht europaweit die
Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die
Beschlagnahme von Reisedokumenten.

Außerdem ist Abschiebehaft möglich, wenn die zuständigen Beamten in
den Mitgliedsländern eine Fluchtgefahr ausmachen oder ein Risiko für
die nationale Sicherheit besteht. Die zulässige Haftdauer wird mit
den neuen Regeln verlängert, auf maximal 24 Monate mit einer
möglichen Verlängerung um sechs weitere Monate in besonderen Fällen.