Deutsch-französische Initiative gegen unfaire Handelspraktik

05.10.2026 15:23

Die EU versucht Firmen vor unfairem Verhalten anderer Staaten - wie
etwa China - zu schützen. Wie geht man dabei vor? Kanzler Merz macht
zusammen mit Frankreich einen Vorschlag.

Berlin/Paris (dpa) - Deutschland und Frankreich setzen sich gemeinsam
für neue Schutzinstrumente gegen unfaire Handelspraktiken anderer
Staaten ein. Systematisch marktverzerrende Praktiken gefährdeten den
Wettbewerb für europäische Unternehmen und führten zu einer
zunehmenden Abhängigkeit, heißt es in einem Schreiben der beiden
Regierungschefs Friedrich Merz und Emmanuel Macron an
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Die bisherigen
Instrumente reichten nicht mehr aus. 

Die Regierungschefs schlagen deshalb zwei Instrumente vor: Eines zur
Diversifizierung, das sicherstellen soll, dass Unternehmen sich nicht
zu
stark an Lieferanten aus einzelnen Ländern binden. Und ein Verfahren,
mit dem ein anderes Land im Eilverfahren vom europäischen Binnenmarkt
ausgeschlossen werden könnte. 

Bei letzterem gehe es um Fälle, «wenn Drittländer gezielt versuchen,

die Wiederherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen und fairer
Marktbedingungen durch politische oder wirtschaftliche Mittel zu
untergraben, was zu schwerwiegenden und systematischen Verzerrungen
unseres Binnenmarktes führt», heißt es in dem Brief.

EU will Firmen vor chinesischer Konkurrenz schützen

Ein bestimmtes Land, das sie im Auge haben, nennen die
Regierungschefs in dem Brief ausdrücklich nicht. Hintergrund dürfte
aber vor allem die chinesische Handelspolitik sein. Die EU hat ein
enormes Handelsdefizit mit China und will ihre Industrie vor der
Konkurrenz schützen. China wird vorgeworfen, den Markt durch
staatliche Subventionen zu verzerren, Überkapazitäten zu erzeugen und
so Dumpingpreise zu ermöglichen, mit denen europäische Firmen nicht
mithalten können. 

Damit das von Merz und Macron vorgeschlagene Instrument kurzfristig
einsetzbar ist, soll die EU-Kommission großen Handlungsspielraum
bekommen. Es könnte aktiviert werden, solange die Mitgliedstaaten
nicht mit qualifizierter Mehrheit aktiv dagegenstimmen.