EU-Parlament für neue Grenzwerte gegen Krebs am Arbeitsplatz

06.10.2026 14:29

Bei der Herstellung von Batterien für E-Autos und anderen Produkten
haben Arbeiter teils Kontakt zu giftigen und krebserregenden Stoffen.
Das EU-Parlament hat nun strengeren Regeln zugestimmt.

Straßburg (dpa) - Arbeitnehmer in der EU werden nach dem Willen des
EU-Parlaments künftig besser vor bestimmten schädlichen Chemikalien
geschützt. Die Abgeordneten haben mit 499 Ja-Stimmen bei 49
Gegenstimmen und 104 Enthaltungen strengeren Grenzwerten für mehrere
Stoffe zugestimmt. Diese Stoffe kommen unter anderem in Batterien für
Elektrofahrzeuge vor oder entstehen bei der Stahlproduktion.

Unterhändler des Parlaments und der Mitgliedstaaten hatten sich
bereits im Juni auf die neuen Regeln geeinigt. Das Parlament hat die
Einigung nun formell bestätigt. Die neuen Regeln sollen in den
kommenden 40 Jahren rund 1.700 Lungenkrebsfälle und 19.000 andere
Erkrankungen verhindern. 

Krebs ist nach Angaben des Parlaments die häufigste Ursache für
arbeitsbedingte Todesfälle in der EU. Schätzungsweise rund 80.000
Menschen sterben demnach jedes Jahr an den Folgen krebserregender
Stoffe am Arbeitsplatz.

Grenzwerte für Kobalt und weitere Stoffe

Die Grenzwerte legen fest, wie stark Arbeitnehmer diesen Stoffen im
Laufe von acht Stunden höchstens ausgesetzt sein dürfen. Für Kobalt
und seine anorganischen Verbindungen gelten künftig zwei Werte: 0,01
Milligramm pro Kubikmeter (mg/m³) für Partikel, die durch Nase und
Mund eingeatmet werden, und 0,0025 mg/m³ für feinere Partikel, die
tiefer in die Lunge gelangen können.

Laut EU-Kommission werden die Substanzen oft bei der Herstellung von
Batterien verwendet, vor allem für Elektrofahrzeuge. Auch bei der
Herstellung von Magneten und Hartmetallen kommen sie zum Einsatz. Die
Industrie hat sechs Jahre Zeit für die Anpassung. In dieser
Übergangszeit gelten höhere Grenzwerte. Nach Angaben des
Umweltbundesamts ist Kobalt in hohen Konzentrationen als giftig,
krebserregend und erbgutverändernd eingestuft. In der EU sind nach
Angaben der EU-Kommission 113.000 Arbeitnehmer dem Metall und seinen
anorganischen Verbindungen ausgesetzt.

Die Mitgliedstaaten müssen der Vereinbarung ebenfalls noch offiziell
zustimmen. Das ist normalerweise eine Formalie, wenn zuvor bereits
ein Kompromiss ausgehandelt wurde. Nach Inkrafttreten der Richtlinie
haben sie zwei Jahre Zeit, die Regeln in nationales Recht umzusetzen.
Für einige Grenzwerte gelten längere Übergangsfristen.