Beschluss: Pornoseiten bleiben vorerst frei zugänglich
09.10.2026 15:31
Trotz fehlender Alterskontrolle bleiben Pornoseiten offen. Das
Oberverwaltungsgericht sieht die Zuständigkeit bei Behörden im
EU-Ausland.
Münster (dpa) - Die Pornoseiten Pornhub und YouPorn müssen für Nutzer
in Deutschland vorerst nicht gesperrt werden. Das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster
bestätigte zwei Eilbeschlüsse, wonach entsprechende Sperrverfügungen
der Landesanstalt für Medien NRW voraussichtlich gegen EU-Recht
verstoßen.
Nach Auffassung des Gerichts sind die Angebote der Seiten zwar nicht
mit den deutschen Jugendschutzvorgaben vereinbar. So finde keine
wirksame Überprüfung des Alters statt. Die in Zypern ansässige
Betreiberin der Webseiten sei aber nicht an die deutschen Regelungen
zum Jugendmedienschutz gebunden.
Das OVG verweist dabei unter anderem auf das europäische
Herkunftslandprinzip. Dieses gewährleiste, dass sich Online-Anbieter
grundsätzlich nur an die in ihrem Herkunftsmitgliedstaat geltenden
Gesetze zur Regulierung ihrer Dienste halten müssen.
Das OVG stellte in einer Mitteilung aber klar: «Dies bedeutet nicht,
dass Online-Plattformen aus dem EU-Ausland in Deutschland Pornografie
auch für Minderjährige anbieten dürfen.» Im Fall von YouPorn seien
aber die Behörden in Zypern zuständig, im Fall von PornHub - die
Plattform wird wegen ihrer großen Zahl aktiver Nutzer als sehr große
Online-Plattform eingestuft - die EU-Kommission. Die Kommission hat
bereits ein Verfahren eingeleitet.
