Kontobetrug: Banken müssen Geld erst einmal erstatten
15.10.2026 11:05
Eine Frau kommt über einen Link auf eine gefälschte Webseite, gibt
ihre Kontodaten ein und verliert rund 700 Euro. Ihre Bank verweigert
die Erstattung. Das höchste EU-Gericht spricht ein Machtwort.
Luxemburg (dpa) - Banken müssen Opfern von Kontobetrug das Geld
zunächst sofort erstatten, selbst wenn sie ihnen grobe Fahrlässigkeit
vorwerfen. Das stellte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
in einem Urteil klar. Der Zahlungsdienstleister könne danach die
Verluste von Kundinnen und Kunden zurückfordern, die auf deren grobe
Fahrlässigkeit zurückzuführen seien, hieß es in einer Mitteilung de
s
Gerichtshofs in Luxemburg.
Hintergrund war ein Fall aus Polen, bei dem eine Bankkundin Opfer
eines Betrugs durch Phishing wurde. Die Frau hatte einen Artikel auf
einer Online-Verkaufsplattform angeboten. Ein Betrüger gab sich als
Kaufinteressent aus und schickte ihr einen Link, der angeblich von
der Plattform stammte und den Verkauf bestätigen sollte. Die Frau
folgte dem Link und landete auf einer Website, die wie die ihrer Bank
aussah. Dort gab sie ihre Zugangsdaten für das Online-Banking ein.
Tatsächlich gelangte der Täter so an ihre Daten und überwies rund 700
Euro auf ein eigenes Konto.
Die Kundin meldete den Vorgang am nächsten Tag ihrer Bank. Das
Institut lehnte eine Erstattung aber ab: Die Frau habe den Betrug
durch grobe Fahrlässigkeit ermöglicht. Die Kundin zog vor ein
polnisches Gericht, das dem EuGH den Fall zur Klärung vorlegte.
Verbraucherschützer: In Deutschland ähnliche Praxis von Banken
Einer Expertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zufolge
lässt sich in Deutschland eine ähnliche Praxis beobachten wie in dem
polnischen Fall. Das führe für Verbraucherinnen und Verbraucher dazu,
dass sie viel Aufwand in die Auseinandersetzung mit ihren
Zahlungsdienstleistern investieren müssen, aufgeben oder ungünstige
Vergleichsangebote annehmen. Außerdem scheuen die Menschen aufgrund
des Prozesskostenrisikos den Rechtsweg, um eine Rückerstattung zu
erreichen.
Die Luxemburger Richter stellten klar: Banken müssen Beträge aus
solchen Vorgängen sofort erstatten, wenn Kundinnen und Kunden sie
rechtzeitig informieren. Nach EU-Recht gebe es nur eine Ausnahme:
Wenn es Gründe für den Verdacht gibt, dass Betroffene selbst
betrügen, und die Bank dies der zuständigen nationalen Behörde
schriftlich mitteilt. Der Gerichtshof verwies auf das Ziel, ein hohes
Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten.
