Nach Betrugsvorwürfen: CSU-Vize gibt Parlamentsposten auf
16.10.2026 14:15
Die CSU-Politikerin Angelika Niebler stand zuletzt wegen Verdachts
auf Missbrauch von EU-Geldern im Fokus. Nun tritt sie nach zwölf
Jahren nicht mehr für den Vorsitz ihrer Gruppe im EU-Parlament an.
Brüssel (dpa/lby) - Die CSU-Vizevorsitzende und Europaabgeordnete
Angelika Niebler kandidiert nach der Debatte um Betrugsvorwürfe nicht
erneut für den Co-Vorsitz der CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament. Das
geht nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aus einer
gruppeninternen Nachricht Nieblers hervor. Zuvor hatte der «Spiegel»
unter Berufung auf mehrere mit dem Vorgang vertraute Quellen
berichtet.
Die Wahl für den Co-Vorsitz der CDU/CSU-Gruppe steht turnusmäßig an
und soll am kommenden Montag erfolgen. Niebler ist seit 1999 Mitglied
des Europäischen Parlaments. Sie war dort zunächst Parlamentarische
Geschäftsführerin der CDU/CSU-Gruppe und ist seit 2014 deren
Co-Vorsitzende. Aus Nieblers Mitteilung zu dem Verzicht auf eine
erneute Kandidatur geht hervor, dass sie ihren Parteifreund Christian
Doleschal als ihren Nachfolger an der Spitze der Gruppe im
EU-Parlament empfiehlt.
EU-Parlament lehnte Antrag auf Immunitätsaufhebung ab
Im späten Frühjahr hatte es heftige Diskussionen um einen möglichen
Missbrauch von EU-Geldern seitens der 63 Jahre alten Politikerin
gegeben. Das Europaparlament lehnte im Mai mit nur knapper Mehrheit
einen Antrag der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) auf
Aufhebung der Immunität der Abgeordneten ab. Nach Informationen der
Deutschen Presse-Agentur bemüht sich die Staatsanwaltschaft aber
weiter darum, in dem Fall offizielle Ermittlungen aufnehmen zu
können.
Die Ermittler wollten eigentlich auf Grundlage von Hinweisen einer
früheren Mitarbeiterin Nieblers untersuchen, ob sie vorschriftswidrig
die Erstattung von Reisekosten für Fahrten nach Straßburg und Brüssel
beantragt hatte. Zudem stand laut einem Parlamentsdokument die Frage
im Raum, ob Niebler Assistenten zeitweise Tätigkeiten ausüben ließ,
die nicht im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer parlamentarischen
Tätigkeit standen. In einem Fall bestand der Verdacht, dass eine von
Niebler mit EU-Geld bezahlte Assistentin ausschließlich für einen
Parteifreund und Ex-Abgeordneten tätig war.
Niebler bezeichnete die Vorwürfe als unzutreffend, hatte sich zu
konkreten Fragen aber nicht öffentlich äußern wollen. Grundsätzlich
gilt die Unschuldsvermutung.
Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die mit ihrer
Entscheidung im Mai Niebler vor Ermittlungen schützten, folgten einer
Empfehlung des Rechtsausschusses des Parlaments. Dieser hatte
gemutmaßt, dass die Hauptbelastungszeugin in dem Fall aus politischer
Motivation heraus Hinweise an die Staatsanwaltschaft gegeben haben
könnte.
Laut der EuStA lag jedoch der maßgebliche Anfangsverdacht vor, unter
anderem, weil die Belastungszeugin zahlreiche Dokumente ausgehändigt
hatte. Mehrere Fraktionskollegen Nieblers hatten im Nachgang
Unverständnis für das Vorgehen des Ausschusses und auch die damalige
Verteidigungsstrategie Nieblers gezeigt. Eigentlich hatte sie
öffentlich zugesichert, an einer umfassenden Aufklärung interessiert
zu sein.
Niebler selbst reagierte zunächst nicht auf Anfrage der Deutschen
Presse-Agentur zu ihrer Entscheidung. In der Mitteilung an
Parteifreunde schreibt sie, sie freue sich darauf, wieder mehr Zeit
für einzelne Dossiers und für ihre Tätigkeit in der Delegation des
Parlaments für die Beziehungen zu Indien zu haben.
