EU verbessert Schutz vor giftigen Chemikalien bei der Arbeit
19.10.2026 11:05
Kobalt steckt in Batterien für Elektroautos. In hohen Konzentrationen
kann es Krebs verursachen. Neue Regeln sollen Arbeiter schützen.
Luxemburg (dpa) - Arbeitnehmer in der EU sollen künftig besser vor
schädlichen Chemikalien geschützt werden. Die EU-Staaten haben
endgültig grünes Licht für strengere Grenzwerte für mehrere Stoffe
gegeben, die Krebs oder Asthma auslösen können. Diese Stoffe kommen
unter anderem in Batterien für Elektrofahrzeuge vor oder entstehen
bei der Stahlproduktion. Die neuen Regeln sollen in den kommenden 40
Jahren rund 1.700 Lungenkrebsfälle und 19.000 andere Erkrankungen
verhindern.
Die Grenzwerte legen fest, wie stark Arbeitnehmer diesen Stoffen im
Laufe von acht Stunden höchstens ausgesetzt sein dürfen. Für Kobalt
und seine anorganischen Verbindungen gelten künftig zwei Werte: 0,01
Milligramm pro Kubikmeter für Partikel, die durch Nase und Mund
eingeatmet werden, und 0,0025 Milligramm pro Kubikmeter für feinere
Partikel, die tiefer in die Lunge gelangen können.
Bei Batterien für E-Autos verwendet
Die Substanzen werden laut EU-Kommission häufig bei der Herstellung
von Batterien verwendet, vor allem für Elektrofahrzeuge. Auch bei der
Herstellung von Magneten und Hartmetallen kommen sie zum Einsatz. Die
Industrie hat sechs Jahre Zeit für die Anpassung, während dieser
Übergangszeit gelten höhere Grenzwerte.
Kobalt ist nach Angaben des Umweltbundesamts in hohen Konzentrationen
als giftig, krebserregend und erbgutverändernd eingestuft. In der EU
sind nach Angaben der EU-Kommission 113.000 Arbeitnehmer dem Metall
und seinen anorganischen Verbindungen ausgesetzt.
Neue Grenzwerte eingeführt
Mit der Überarbeitung werden zudem Langzeitgrenzwerte für Isopren
eingeführt, das in der chemischen Industrie verwendet wird. Isopren
erfüllt die Kriterien für ein Karzinogen, also einen Stoff, der die
Entstehung von Krebs begünstigen kann. Die Aktualisierung stuft
außerdem Schweißrauch als potenziell gesundheitsschädlichen Stoff
ein.
Unterhändler des Parlaments und der Mitgliedstaaten hatten sich im
Juni auf die neuen Regeln geeinigt. Das Parlament bestätigte sie
formell. Die Richtlinie wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Nachdem sie in Kraft getreten ist, haben die EU-Staaten zwei Jahre
Zeit, die Regeln in nationales Recht umzusetzen. Für einige
Grenzwerte gelten längere Übergangsfristen.
