Umstrittene Verpackungsregeln - EU-Parlament will Ausnahme

20.10.2026 13:06

Die Regel hat für viel Frist gesorgt: Wer Waren in andere EU-Länder
verkaufen will, muss dort seit August jeweils einen Bevollmächtigten
benennen. Das Parlament will kleine Firmen davon ausnehmen.

Straßburg (dpa) - Das Europaparlament hat sich in der Diskussion um
Verpackungs- und Versandregeln für Erleichterungen für kleine
Unternehmen aus der EU ausgesprochen. Wer Waren in mehrere
Mitgliedsländer verkaufen will, muss sich seit August dort jeweils
einzeln registrieren und einen Bevollmächtigten benennen. Daran gibt
es viel Kritik. Das Parlament will, dass die Pflicht für in der EU
ansässige Kleinst- und Kleinunternehmen ausgesetzt wird. Eine
Mehrheit der Abgeordneten stimmte dafür. 

Gemeint sind laut Parlament Unternehmen aus der EU, die weniger als
50 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von unter 10
Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von unter 10 Millionen
Euro haben. Unternehmen von außerhalb der EU müssten weiterhin
Bevollmächtigte benennen. Die Aussetzung soll nach Vorstellung der
Abgeordneten automatisch enden, sobald umfassende
Kreislaufwirtschaftsregeln in Kraft treten. 

In Deutschland vorerst keine Strafen

Die EU-Kommission hatte bereits im Dezember 2025 vorgeschlagen, für
europäische Hersteller die Verpflichtung auszusetzen, Bevollmächtigte
zu benennen. Das Parlament will dagegen teilweise an den
Bevollmächtigten festhalten. Das EU-Parlament und die EU-Staaten
müssen sich auf eine endgültige Fassung einigen. Es kann also noch zu
Änderungen kommen.

Im deutschen Gesetz zur EU-Verpackungsverordnung ist festgehalten,
dass bis 12. Februar 2027 keine Geldbußen verhängt werden, selbst
wenn Unternehmen gegen die neuen Vorgaben verstoßen sollten.
Unternehmen haben dadurch einige Monate Zeit für die Umstellung. 

Warum gibt es die Vorgabe überhaupt?

Die Bevollmächtigte müssen laut der Verordnung benannt werden, damit
sich Unternehmen nicht ihren Pflichten entziehen können, weil sie im
Ausland sitzen. Denn wer Verpackungen erstmals in Verkehr bringt,
trägt die finanzielle und organisatorische Verantwortung für deren
Sammlung, Sortierung und Verwertung nach Gebrauch.

Die aktuellen Regeln betreffen aber etwa auch kleine Händler aus
Deutschland, die einzelne Bestellungen ins Ausland senden. Mehrere
kleine Händlerinnen und Händler machten im Sommer in den sozialen
Netzwerken ihrem Ärger darüber Luft und kündigten an, künftig in
weniger Länder zu versenden.