Verlegerverbände fordern EU-Eingreifen gegen Meta
20.10.2026 16:49
Artikel, Archive, Bilder und Videos könnten betroffen sein:
Verlegerverbände werfen Meta vor, weitreichende Rechte an verlinkten
Webseiten anzustreben. Was die EU-Kommission jetzt prüfen soll.
Berlin (dpa) - Die großen deutschen Verlegerverbände werfen dem
Facebook-Mutterkonzern Meta vor, sich weitreichende Nutzungsrechte an
journalistischen Inhalten sichern zu wollen. Der Bundesverband
Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) sowie der Medienverband
der freien Presse (MVFP) fordern deshalb die EU-Kommission auf, eine
geplante Änderung der Geschäftsbedingungen von Meta zu prüfen und
vorerst zu stoppen.
Hintergrund ist eine für den 30. Oktober angekündigte Änderung der
Nutzungsbedingungen für gewerbliche Kunden. Nach Darstellung der
Verbände will Meta künftig nicht mehr nur Inhalte nutzen dürfen, die
Verlage selbst auf Plattformen wie Facebook oder Instagram
veröffentlichen. Vielmehr solle der Konzern auch die mit diesen
Beiträgen verlinkten Webseiten automatisiert durchsuchen, speichern
und auswerten dürfen. Das betreffe unter anderem Artikel, Archive,
Bilder und Videos.
Verleger fürchten Zugriff auf ganze Webseiten
Für reine Privatnutzer von Facebook und Instagram ändert sich am 30.
Oktober im Wesentlichen nichts im Alltag; der Fokus des Updates liegt
auf Geschäftskonten, Werbeanzeigen und der Erfassung von Webinhalten.
Die Verlegerverbände befürchten, dass Meta auf diese Weise
umfangreiche journalistische Inhalte ohne zusätzliche Zustimmung oder
Vergütung für eigene kommerzielle Produkte verwenden könnte. Auch
eine Nutzung im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz sei nach
ihrer Einschätzung weiterhin möglich.
Meta hatte die umstrittenen Nutzungsbedingungen nach Kritik bereits
überarbeitet. Die Verbände halten die Änderungen jedoch nicht für
ausreichend. Sie sehen einen möglichen Verstoß gegen den europäischen
Digital Markets Act (DMA), der die Marktmacht großer Digitalkonzerne
begrenzen soll. Die EU-Kommission müsse eingreifen, bevor durch die
automatisierte Erfassung der Inhalte möglicherweise unumkehrbare
Tatsachen geschaffen würden.
