Hendrik Holt nutzte Reisepass in Polen bei Flucht aus EU
30.10.2026 12:40
Vor mehr als zwei Monaten setzte sich der verurteilte
Windkraftbetrüger bei einem Gefängnisausgang ab. Mit seinem Reisepass
reiste er regulär aus der EU aus. Inzwischen ist er wieder in Haft.
Berlin/Osnabrück (dpa) - Bei seiner Flucht aus dem offenen Vollzug
eines Berliner Gefängnisses hat der Windkraftbetrüger Hendrik Holt
seinen Reisepass genutzt. Er verließ die Europäische Union mit dem
Ausweispapier über einen polnischen Flughafen, wie ein Sprecher der
Staatsanwaltschaft Osnabrück bestätigte. Bisher hatten die Ermittler
offiziell nur davon gesprochen, dass er bei seiner Flucht im Besitz
seines Reisepasses war. Ob er ihn auch nutzte, war nicht bekannt
gewesen.
Der aus dem Emsland stammende Hendrik Holt wurde 2022 vom Landgericht
Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fast neun Jahren
verurteilt. Er hatte unter anderem Windparks, die es gar nicht gab,
an ausländische Stromkonzerne verkauft. Zudem hatte er ausländische
Diplomaten bestochen, um sich mit einem Diplomatenpass gegen deutsche
Strafverfolger immun zu machen. Ende August war er dann nach einem
genehmigten Ausgang im offenen Vollzug nicht in sein Berliner
Gefängnis zurückgekehrt.
Festnahme in Dubai
Ende September wurde er in Dubai festgenommen und sitzt seitdem dort
in Haft. In die Vereinigten Arabischen Emirate war Holt vermutlich
auch regulär mit seinem Reisepass eingereist, wie der Osnabrücker
Oberstaatsanwalt Nils Leimbrock kürzlich dem Fernsehmagazin «Galileo»
sagte.
Seinen Personalausweis hatte Holt während seiner Haft in Berlin
abgeben müssen. Dass er aber noch im Besitz seines Reisepasses war,
war den Berliner Justizbehörden nicht bekannt, wie eine Sprecherin in
der Vergangenheit sagte.
Vorteile durch Haft in Dubai?
Die restliche Haftzeit in Berlin liegt aktuell bei rund zwei Jahren
und drei Monaten. Geht es nach den deutschen Ermittlern soll Holt
diese auch hierzulande absitzen. Dazu hat die Staatsanwaltschaft
kürzlich ein Auslieferungsgesuch in die Vereinigten Arabischen
Emirate geschickt.
Die volle restliche Haftdauer muss Holt im Fall einer Auslieferung
allerdings nicht absitzen. Seine Haft in Dubai wird auf die deutsche
Haft angerechnet - möglicherweise sogar zu günstigen Bedingungen für
den Betrüger. Eine Anrechnung von mindestens zwei Tagen pro verbüßtem
Hafttag in Dubai komme in Betracht, sagte ein Sprecher der
Staatsanwaltschaft. Auf diese Möglichkeit hatten zuletzt bereits
Fachleute hingewiesen. Grund sind die meist härteren Haftbedingungen
in den Emiraten.
