Neue Paketgebühr macht Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern teurer Von Lilli Förter, Katharina Redanz und Christian Rothenberg, dpa
01.11.2026 12:12
Waren von Shein, Temu oder AliExpress sind in der EU beliebt. Von
heute an wird für die Einfuhr von Produkten eine neue Gebühr fällig.
Was bedeutet das für Verbraucher?
Brüssel (dpa) - Für Millionen im Internet bestellte und in die EU
eingeführte Produkte werden ab heute zwei Euro mehr fällig. Eine
entsprechende neue Bearbeitungsgebühr gilt nun für Importe aus
Drittländern wie China oder den USA. Damit sollen etwa die Flut von
Billig-Paketen reduziert und Mehrkosten gedeckt werden - ähnlich wie
mit bereits seit Juli fälligen Zoll-Abgaben auf günstige
Warensendungen aus jenen Ländern. Wer muss die neue Gebühr entrichten
und was bedeutet das für Verbraucher?
Wann wird die Gebühr fällig?
Die zeitlich unbefristete Bearbeitungsgebühr wird für Artikel fällig,
die in Online-Shops außerhalb der EU gekauft und an Verbraucher in
der Staatengemeinschaft versendet werden - also für Sendungen aus
Asien, Amerika oder auch aus der Schweiz. Erhoben wird sie pro
sogenannter Warenposition. Eine Warenposition bezeichnet in etwa eine
Produktgruppe - wie Schrauben, Schuhe oder Stifte.
Was heißt das für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Verantwortlich für die Entrichtung der Gebühr sind die Online-Händler
oder Importeure. Vor allem Unternehmen wie Shein, Temu oder
AliExpress, die massenhaft günstige Ware produzieren und auch nach
Europa verschiffen, dürften davon betroffen sein. Endverbraucher in
Europa sind daher von der neuen Gebühr nicht direkt betroffen. Es sei
aber zu erwarten, dass die Gebühr teilweise etwa über höhere
Produktpreise an die Verbraucher weitergegeben werde, sagt Stephan
Tromp vom Handelsverband Deutschland (HDE).
Die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands E-Commerce und
Versandhandel Deutschland (Bevh), Alien Mulyk, rechnet eher bei
Niedrigpreisprodukten mit besonders niedriger Gewinnmarge mit
Aufschlägen.
Gab es nicht schon eine Zusatzgebühr für Pakete?
Unabhängig von der neuen Paketgebühr wird bereits seit Juli für Waren
aus dem Nicht-EU-Ausland ab dem ersten Euro ein pauschaler Zoll von
drei Euro pro Warengruppe fällig. Davor konnten Pakete mit einem Wert
von bis zu 150 Euro zollfrei in die Staatengemeinschaft eingeführt
werden. Enthält ein Paket etwa ein T-Shirt, eine Uhr und einen
Schneebesen im Wert von bis zu 150 Euro, fallen für die Verkäufer
oder Importeure nun neun Euro Zoll an.
Nehme man die Bearbeitungsgebühr und die pauschalen Zollsätze
zusammen, stiegen die Importkosten pro Kleinsendung spürbar, sagt
Mulyk. Dass die Plattformen diese Extrakosten angesichts der ohnehin
geringen Margen auf Dauer selbst querfinanzierten, sei
unwahrscheinlich. Die Einnahmen sollten genutzt werden, um die
unzureichende Marktüberwachung zu modernisieren, betont Mulyk.
Laut Verbraucherzentrale weisen erste Kundendaten darauf hin, dass
die Onlinemarktplätze generell sehr unterschiedlich mit dem
Pauschalzoll umgehen. In manchen Fällen forderten Händler sogar mehr
als drei Euro pro Warenkategorie, «was praktisch ein Zusatzgewinn für
das Unternehmen wäre», sagt Handelsexpertin Ann-Katrin Hamacher vom
Bundesverband der Verbraucherzentrale. «Verbraucherinnen und
Verbraucher sollten die Preisaufstellung beim Onlinekauf daher genau
prüfen und Preise vergleichen.»
Warum wird die Paketgebühr eingeführt?
Die EU will gegen die Flut an Billigpaketen vorgehen, die Kosten und
Aufwand verursacht. Im Jahr 2025 wickelten die europäischen Zollämter
nach Angaben der EU-Staaten rund sechs Milliarden Pakete von
Onlinehändlern ab. 90 Prozent davon seien aus China in die
Staatengemeinschaft gelangt. Umgerechnet entspricht das mehr als 16
Millionen kleinen Paketen pro Tag, die die EU erreichten. Die
steigenden Kosten, die etwa bei der Sichtung und Kontrolle der
wachsenden Zahl kleiner Sendungen entstehen, sollen mit der Abgabe
gedeckt werden.
Die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini sagt, die Gebühr sei eine
Maßnahme, um die Anzahl der Einzelpäckchen zu senken. «Zum anderen
ist sie eine Finanzierung der Mehrkosten der Zollkontrollen, damit
der Binnenmarkt frei bleibt von explodierenden Handybatterien oder
giftigem Kinderspielzeug.»
Viele unsichere Produkte, die in Europa auf dem Markt landeten,
verursachten Kosten, «für die häufig die Allgemeinheit aufkommen
muss», erklärt Handelsexpertin Hamacher. Die Expertin mahnt
gleichzeitig, dass eine Gebühr weder eine wirksame Haftung noch die
Pflicht der Onlineplattformen ersetze, sichere und rechtskonforme
Produkte anzubieten.
Wird die Maßnahme wirken?
Ob und wie sich die neue Gebühr auf die Paketmengen auswirkt, bleibt
abzuwarten. Der Drei-Euro-Zoll scheint aber Folgen zu haben. Wie es
aus der EU-Kommission heißt, ist für die Monate Juli, August und
September ein Paketrückgang von durchschnittlich mehr als 60 Prozent
in der EU zu verzeichnen. Allerdings entspreche das immer noch einer
Menge von fünf Millionen Sendungen pro Tag. «Das ist nach wie vor
eine beträchtliche Anzahl von Paketen, und die Belastung unserer
Zollbehörden bleibt daher sehr hoch», so eine Kommissionsbeamtin.
Außerdem beschreibe dies lediglich die aktuelle Situation. «Uns ist
jedoch bewusst, dass sich die Geschäftsmodelle weiterhin verändern
und weiterentwickeln.» Es wäre verfrüht, daraus bereits abschließen
de
Schlussfolgerungen zu ziehen.
