Verletzt KI Urheberrecht? Grundsatzfragen vor EU-Gerichtshof Von Valeria Nickel, dpa

03.11.2026 04:27

KI-Systeme lernen mit Texten und geben Inhalte wieder. Inwieweit das
Urheberrecht dabei verletzt wird, ist umstritten. Ein Gutachten vor
dem höchsten EU-Gericht könnte wichtige Hinweise liefern.

Luxemburg (dpa) - In einem viel beachteten Verfahren könnte der
Europäische Gerichtshof (EuGH) bald wichtige Grundsätze für
KI-Systeme und das Urheberrecht aufstellen. Im Kern geht es um die
Frage, inwieweit Betreiber von KI-Modellen, die neue Inhalte
erstellen, urheberrechtlich geschützte Werke wie journalistische
Artikel ohne Zustimmung und Vergütung nutzen dürfen. Was wird
erwartet?

Was passiert heute am EuGH?

Es fällt noch kein Urteil. Der zuständige Generalanwalt Maciej
Szpunar legt zunächst sein Gutachten zu dem Fall vor. Dieses ist für
die Richterinnen und Richter des Gerichtshofs nicht bindend, sie
orientieren sich aber oft daran. Ihr Urteil wird in einigen Wochen
bis Monaten erwartet.

Worum geht es konkret?

Hintergrund des Verfahrens vor dem höchsten europäischen Gericht ist
ein Rechtsstreit in Ungarn. Der kleine Presseverlag Like Company, der
mehrere Nachrichtenportale betreibt, verklagte dort Google. Der
Vorwurf: Googles KI-Chatbot Gemini vervielfältige geschützte Texte
des Verlags ohne Genehmigung. Gemini erstellte etwa eine detaillierte
Zusammenfassung von einem Artikel des Verlags über den Wunsch eines
ungarischen Sängers, Delfine im Plattensee anzusiedeln.

Like Company beantragte bei einem Gericht in Budapest, festzustellen,
dass Google die Rechte des Verlags verletze. Das ungarische Gericht
wandte sich daraufhin mit Fragen zu zwei EU-Richtlinien zum
Urheberrecht an den EuGH. Bei seiner Entscheidung muss es dessen
Vorgaben beachten.

Über welche Fragen soll der EuGH entscheiden?

Der EuGH soll klären, ob Chatbot-Antworten wie die von Gemini, die
teilweise mit geschützten Texten übereinstimmen, Vervielfältigungen
sind und damit das Urheberrecht verletzen. Zudem geht es um die
Frage, ob schon das Training mit solchen Werken eine Vervielfältigung
ist und ob sich KI-Entwickler dabei auf eine Ausnahme für
automatisierte Textanalyse berufen können. Schließlich fragt das
ungarische Gericht, ob KI-Anbieter verantwortlich dafür sind, wenn
sich der Nutzerbefehl für die Chatbot-Anfrage auf geschützte Inhalte
bezieht oder sie enthält.

Ob der EuGH in seinem Urteil letztlich auf alle Fragen eingehen wird,
ist offen. Das wissenschaftliche Forum European Copyright Society
wies darauf hin, dass die Anfrage des ungarischen Gerichts erhebliche
Unklarheiten aufweise. So würden die Begriffe «Chatbot», «Large
Language Model» und «Suchmaschine» miteinander vermengt.

Welche Bedeutung hat der Fall?

Rechtsanwältin und KI-Expertin Lisa Käde von der Berliner Kanzlei
JBViniol, die KI-Entwickler sowie Urheberinnen und Urheber vertritt,
sagt: «Für sie ist das Verfahren extrem relevant, weil es für sie
Rechtssicherheit schafft, zu wissen, ob ihr Geschäftsmodell auf lange
Sicht so funktioniert oder nicht.»

Josef Drexl, Direktor am Max-Planck-Institut für Innovation und
Wettbewerb in München, stellt fest: «Die Entscheidung wird schon sehr
grundsätzliche Bedeutung haben für weitere Verfahren.»

In einem Schreiben des Deutschen Journalistenverbands heißt es, das
Verfahren sei «von herausragender Bedeutung für den Schutz des
Journalismus in Europa».

Was sind die Knackpunkte des Falls?

Die in Rede stehende KI-Technologie ist noch neu, und die Begriffe
und Konzepte in den relevanten Gesetzen passen nicht genau zu den
technischen Vorgängen. 

Einerseits wird darauf geblickt, wie der Europäische Gerichtshof die
«Vervielfältigung» definiert. Inhalte werden beim KI-Training nicht
einfach kopiert, sondern in kleine Bestandteile, sogenannte Tokens,
aufgelöst und nach einer Suchanfrage auf Grundlage von
Wahrscheinlichkeiten wieder zusammengesetzt. Häufig spreche man bei
der KI von einem «algorithmischen Papagei», der nachplappere, was es
vorher gab, erklärt Rechtswissenschaftler Josef Drexl.

Rechtsexpertinnen und -experten zufolge ist zudem eine zentrale
Frage, ob sich KI-Entwickler für das Training der Modelle auf eine
Ausnahme im EU-Recht berufen können, die sogenannte Text- und
Data-Mining-Schranke. Text- und Data-Mining bezeichnet eine
Tätigkeit, bei der Computer etwa Millionen von Webseiten oder
Artikeln durchsuchen, um bestimmte Muster zu erkennen. Die Ausnahme
im Gesetz erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, geschützte Texte
und Daten dafür automatisiert auszulesen und zu analysieren.

Was haben Gerichte bisher entschieden?

Verschiedene Verlage, Studios und Autoren zogen in verschiedenen
Ländern gegen KI-Firmen vor Gericht.

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ist ein Fall aus Hamburg anhängig,
bei dem es um die Text- und Data-Mining-Schranke geht. Zudem
entschied etwa das Landgericht München in zwei Urteilen gegen OpenAI
und den Audio-Anbieter Suno, dass sie Urheberrecht verletzen, wenn
sie geschützte Werke zum Training von KI-Modellen einsetzen. Das
Gericht nahm eine Vervielfältigung an. Ein höchstrichterliches Urteil
gibt es noch nicht.

Es gibt auch andere Ansichten: Ein Gericht in Großbritannien
entschied gegen die US-Bildagentur Getty Images. Es kam zum Schluss,
dass die KI Modelle von deren Fotos nur gelernt, aber nicht
gespeichert habe.

Was plant die Politik?

Das Europäische Parlament verabschiedete bereits im März einen
Bericht über generative KI und Urheberrecht, in dem es die
Europäische Kommission aufforderte, die Rahmenbedingungen zum Schutz
des Urheberrechts im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz
weiterzuentwickeln. Zu dem Thema sammelt die Kommission derzeit
Rückmeldungen von Interessenträgern.