EuGH-Gutachten: KI-Chatbots können Urheberrecht verletzen

03.11.2026 11:58

Mit KI chatten statt Zeitung lesen? Presseverlage und Urheber wehren
sich gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch generative KI-Modelle. Im
ersten EuGH-Verfahren zu dem Thema gibt es nun Hinweise.

Luxemburg (dpa) - KI-Chatbots wie Googles Gemini können einem
Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge Urheberrecht
verletzen. Wenn die Chatbots Presseartikel von Webseiten abrufen und
verwenden, um Nutzerinnen und Nutzern eine Antwort bereitzustellen,
könne dies die Rechte von Verlagen auf Vervielfältigung und
öffentliche Zugänglichmachung berühren, stellte Generalanwalt Maciej

Szpunar in seinen Schlussanträgen laut Mitteilung des Gerichtshofs
fest. 

Das viel beachtete Verfahren ist das erste zu generativer Künstlicher
Intelligenz vor dem EuGH in Luxemburg. Das Gutachten ist für die
Richterinnen und Richter nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem
späteren Zeitpunkt verkündet werden. 

Generalanwalt nennt Kriterien 

Ob eine Vervielfältigung vorliegt, hängt dem Generalanwalt zufolge
zum einen davon ab, ob der Chatbot unrechtmäßig auf den Artikel
zugegriffen hat, etwa durch Umgehung technischer Maßnahmen wie einer
Bezahlschranke. Zum anderen betont Szpunar, das Recht der
Presseverlage schütze nicht die berichteten Tatsachen, sondern nur
die «spezifische Ausdrucksform» der Veröffentlichungen. Das Recht
solle Verlagen kein Monopol auf Nachrichten verschaffen. 

Entscheidend sei, ob die Antwort die Ausdrucksform in erkennbarer
Weise wiederverwende, und zwar so, dass Leserinnen und Leser keinen
Anlass mehr haben, den Originaltext aufzurufen. Das Recht der
öffentlichen Zugänglichmachung werde in der Regel verletzt, wenn die
Ausdrucksform in den Antworten «systematisch erkennbar» sei. 

Hintergrund ist ein Rechtsstreit in Ungarn. Der Presseverlag Like
Company, der mehrere Nachrichtenportale betreibt, verklagte dort
Google. Der Vorwurf: Gemini habe geschützte Texte des Verlags ohne
Genehmigung vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht. Das
zuständige Gericht in Budapest legte dem EuGH Fragen zu EU-Recht vor.
Entscheiden muss den Fall am Ende das ungarische Gericht, das dabei
an die Vorgaben des EuGH gebunden ist. 

Bemerkung zu KI-Training 

Zwei Fragen des ungarischen Gerichts zum Training von KI-Modellen
hält der Generalanwalt für unzulässig. Sie seien hypothetisch, da es

keine Beweise gebe, dass Artikel des klagenden Verlags für das
Training der Gemini-Modelle verwendet wurden. Er merkte jedoch an,
dass die Nutzung geschützter Werke zum Training eines KI-Modells
«frei zulässig» sei im Rahmen einer gesetzlichen Ausnahme, der
sogenannten Text- und Data-Mining-Schranke. Sie erlaubt unter
bestimmten Voraussetzungen, Texte und Daten automatisiert auszulesen
und zu analysieren, um etwa bestimmte Muster zu erkennen.