Deutsche Umwelthilfe verklagt Shein

04.11.2026 15:03

Die Deutsche Umwelthilfe geht gerichtlich gegen den Online-Händler
Shein vor. Der Grund: EU-Grenzwerte für Chemikalien wurden in
Produkten teils massiv überschritten.

Berlin (dpa) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen den
Online-Händler Shein. Das teilte die Organisation in einer
Pressekonferenz mit.

Konkret gehe es in der Klage beim Landgericht Berlin II um
Chemikalien, die in auf der Plattform verkaufter Kleidung vorkommen.
Teilweise seien bei der Belastung EU-Grenzwerte überschritten worden.
Das geht aus Untersuchungen des Bremer Umweltinstituts im Auftrag der
DUH hervor.

Shein habe die entsprechenden Produkte zwar aus dem Sortiment
genommen - das geht der DUH jedoch nicht weit genug. Sie fordert: Der
Online-Händler soll eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. So
sollen Verbraucher auch künftig geschützt werden. Shein bezeichnete
die Forderungen als «überzogen und unverhältnismäßig».

Massive Überschreitungen von Grenzwerten

Insgesamt verstießen von 18 untersuchten Produkten 7 gegen
EU-Grenzwerte. So wurde in einer für Teenager angebotenen Jacke ein
Grenzwert für eine Chemikalie aus der PFAS-Gruppe um mehr als das
12.000-Fache überschritten. PFAS steht für per- und polyfluorierte
Alkylsubstanzen. Diese Stoffe werden eingesetzt, um unter anderem
Kleidung wasser-, fett- und schmutzabweisend zu machen. Manche PFAS
(auch Ewigkeitschemikalien genannt) können laut Umweltbundesamt
Effekte auf Stoffwechsel, Hormonhaushalt und Immunsystem haben,
manche stehen im Verdacht, krebserregend zu sein. 

In einem Paar Stiefel wiederum wurde eine Konzentration von 179.000
Milligramm pro Kilogramm des Weichmachers DEHP gefunden. Erlaubt
wären allenfalls Werte von unter 1.000 Milligramm. Sogenannte
Phthalate - dazu gehört DEHP - haben hormonähnliche Eigenschaften und
können die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.

Darum geht es in dem Streit

Die DUH habe Shein seit Dezember sechsmal abgemahnt. «Wegen
Greenwashing, wegen fehlender Energielabel, wegen irreführender
Werbung und eben wegen verbotener Chemikalien in den Textilien», so
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. Damit komme man jedoch
nicht weiter. 
«Shein ist der Inbegriff von Ultra-Fast-Fashion. Bis zu 11.000 neue
Designs kommen täglich auf den Markt. Kleidung, die möglichst billig
produziert, schnell verkauft und gleich wieder durch eine nächste
Kollektion ersetzt werden soll. Shein erreicht monatlich rund 155
Millionen Menschen in der EU.» Dieses Geschäftsmodell bringe
staatliche Kontrollen an ihre Grenzen. «Chemikalientests können bei
diesen Mengen praktisch nicht stattfinden.» 

Rechtsanwältin Karoline Borwieck sagte: «Mit unserer Klage beantragen
wir, dass Shein es zu unterlassen hat, Kleidung anzubieten, deren
PFAS-Gehalt die REACH-Grenzwerte überschreitet. Dasselbe soll für
Schuhe gelten, deren weichmacherhaltiges Material den Grenzwert für
DEHP überschreitet.» Das Verbot solle nicht nur getestete Artikel,
sondern auch gleichartige Verstöße umfassen. «Für jeden künftigen

Verstoß beantragen wir dann ein Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von
250.000 Euro.»

Shein teilte mit, das Unternehmen habe umfassend auf die Bedenken der
DUH reagiert. «Im Fall von PFAS etwa haben wir unseren gesamten
deutschen Produktkatalog überprüft, die Anforderungen an Verkäufer
für PFAS-Tests verschärft und das automatisierte Screening über alle

Marketplace-Sprachen hinweg ausgebaut.»

EU-Gesetz soll gegen Wegwerf-Kleidung vorgehen

Die Umwelthilfe wünscht sich generell ein stärkeres Vorgehen gegen
Fast Fashion, also gegen sehr günstige Mode mit extrem schnell
wechselnden Kollektionen. Bei der anstehenden Reform des
Textilgesetzes sollten Umweltkriterien eine Rolle spielen. Nach den
bisher bekannten Plänen von Umweltminister Carsten Schneider (SPD)
sollen Hersteller künftig bei der Sammlung und Verwertung von
Alttextilien in die Pflicht genommen werden.
Metz von der DUH fordert mehr: «Wir müssen dafür sorgen, dass diese
gigantischen Mengen gar nicht erst produziert werden.»