Dämpfer für Ryanair im Streit um Hilfen für KLM und Condor
05.11.2026 12:05
KLM und Condor wehrten sich auf europäischer Ebene gegen Urteile zu
staatlichen Hilfen. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden -
und zwar anders als die erste Instanz.
Luxemburg (dpa) - Im Streit um millionenschwere deutsche staatliche
Hilfen für die Fluggesellschaft Condor während der Corona-Pandemie
ist Ryanair endgültig gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
hob ein früheres Urteil zugunsten Ryanairs auf und wies die Klage der
Airline gegen die Genehmigung der Unterstützung durch die
EU-Kommission vollständig ab. In einem zweiten Verfahren um
Staatshilfen für die niederländische Gesellschaft KLM muss sich die
Vorinstanz noch einmal mit einer Klage von Ryanair beschäftigen,
entschied der EuGH zudem.
Bei Condor ging es um 321 Millionen Euro, die der Fluggesellschaft
bei ihrer Umstrukturierung helfen sollten. Condor war nach der
Insolvenz der früheren Muttergesellschaft Thomas Cook in finanzielle
Schwierigkeiten geraten. Die deutsche Fluggesellschaft teilte auf
Anfrage der dpa mit, dass die Beihilfe inzwischen zurückgezahlt
worden sei.
Warum klagte Ryanair?
Die EU-Kommission, die als oberste Wettbewerbshüterin für die
Genehmigung solcher Beihilfen zuständig ist, gab grünes Licht für die
Hilfe. Ryanair zog dagegen vor Gericht, weil die Airline die Prüfung
der Kommission für nicht ausreichend hielt. Das Gericht der EU gab
Ryanair 2024 recht, weil es Zweifel daran hatte, ob die Bedingungen
für die Beihilfe ausreichend geprüft worden waren. Unter anderem ging
es um die Frage, ob Deutschland im Gegenzug angemessen von einem
möglichen späteren Wertzuwachs von Condor profitieren würde.
Die Luxemburger Richter kamen nun zu einem anderen Ergebnis: Das
Gericht habe in seinem Urteil zu Unrecht angenommen, dass die
Kommission diese Frage nicht ausreichend geprüft habe. Laut EuGH
durfte die Kommission davon ausgehen, dass die Prüfung bei Condor
nicht nötig war.
Anderer Fall bei KLM
Bei KLM ging es um eine Staatshilfe der Niederlande aus dem Jahr 2020
in Höhe von 3,4 Milliarden Euro. Das Gericht kippte 2024 in erster
Instanz die Genehmigung der EU-Kommission. Nach Auffassung der
Richter hätte die Kommission prüfen müssen, ob die Konzernmutter Air
France-KLM und Air France von der Hilfe profitierten.
Im Fall von KLM wies der EuGH die Klage von Ryanair teilweise ab: Das
Gericht hätte in erster Instanz bei der Frage zu Air France-KLM und
Air France die Beurteilung der Kommission nicht durch seine eigene
ersetzen dürfen. Im Übrigen verwies der EuGH den Fall an das Gericht
zurück, damit dieses über den Teil der Klage von Ryanair neu
entscheidet, der in seinem vorherigen Urteil nicht geprüft worden
war.
