Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)

Unterstützung bei Massenentlassungen

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) soll bei größeren Entlassungswellen helfen. Arbeitnehmer, die wegen weltweiter wirtschaftlicher Veränderungen ihren Job verlieren, können unter Umständen aus diesem Fonds unterstützt werden. Der Fonds wurde von der Europäischen Union im Jahre 2007 gestartet und wird bis maximal 500 Millionen Euro pro Jahr als Beihilfen geben können.

Zur Begründung wurde angeführt, dass der offenere Handel insgesamt zu Vorteilen für Wachstum und Beschäftigung führt. Gleichzeitig wurde eingeräumt, dass er auch Arbeitsplätze kosten kann. Alle Mitgliedstaaten - große und kleine, neue und alte - können von diesen Änderungen betroffen sein und alle können deshalb gegebenenfalls Unterstützung aus dem Fonds beantragen.

Der EGF soll aktive Arbeitsmarktpolitiken finanzieren, zum Beispiel:

  • Unterstützung bei der Arbeitsuche, Berufsberatung, auf die Person zugeschnittene Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, einschließlich von Maßnahmen für IKT Qualifikationen und Validierung der erworbenen Erfahrung, Hilfe bei Outplacement und Förderung des Unternehmertums oder Beihilfe zur Unternehmensgründung
  • spezielle zeitlich begrenzte Maßnahmen für Beschäftigte, wie zum Beispiel Beihilfen für die Arbeitsuche, Mobilitätsbeihilfen oder Beihilfen für Personen, die an Tätigkeiten des lebensbegleitenden Lernens und an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen
  • besondere Anreize für benachteiligte oder ältere Arbeitnehmer, damit sie auf dem Arbeitsmarkt bleiben oder dorthin zurückkehren.

Er soll die Unterstützung, die von den betreffenden Arbeitgebern und staatlichen Behörden gewährt wird, ergänzen, mit Bezug auf aktive Beschäftigungsmaßnahmen. Er kann keine passiven Maßnahmen des Sozialschutzes, wie zum Beispiel Altersrenten oder Leistungen bei Arbeitslosigkeit, finanzieren, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.

Anträge auf Unterstützung müssen von den Regierungen der Mitgliedstaaten vorgelegt werden. Privatpersonen und Unternehmen können keinen Antrag stellen. Die bisher finanzierten Maßnahmen sind auf der Website der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration aufgeführt.

Ansprechpartner bei der Europäischen Kommission

Europäische Kommission
Generaldirektion Beschäftigung, Soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit
1049 Brüssel
Belgien
E-Mail: empl-info@ec.europa.eu
Website der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration