EU-Raumordnungsminister entwickeln gemeinsame Ziele

Wo finde ich Informationen zu EUREK?

Das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) wurde im Mai 1999 in Potsdam von den für Raumordnung zuständigen Ministern und Ministerinnen der damaligen 15 EU- Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Kommission (Generaldirektion XVI- Regionalpolitik) beschlossen. In Deutschland liegt die Raumordnung in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Ziele des EUREK sind die bestehenden regionalen Entwicklungsunterschiede und die gegenläufigen räumlichen Wirkungen der Gemeinschaftspolitiken durch eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Territoriums der EU einzudämmen. Hierdurch soll der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt der EU gestärkt werden.

Die Mitgliedstaaten verständigten sich im EUREK auf die folgenden gemeinsamen räumlichen Ziele und Leitbilder:

  • Polyzentrische Raumentwicklung und eine neue Beziehung zwischen Stadt und Land
  • Gleichwertiger Zugang zu Infrastruktur und Wissen
  • Umsichtiger Umgang mit der Natur und dem Kulturerbe

Dadurch wurde ein politischer Orientierungsrahmen für die Fachpolitiken der Gemeinschaft geschaffen. EUREK ist nicht rechtsverbindlich, die Teilnahme und die nationale Umsetzung werden jedoch von der EU gefördert.