Petition an das Europäische Parlament

Gibt es eine Beschwerdemöglichkeit beim Europäischen Parlament?

Jeder Bürger der Europäischen Union oder jede Person mit Wohnort in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union kann allein oder zusammen mit anderen Personen in Angelegenheiten, die in die Tätigkeitsbereiche der Union fallen und die ihn oder sie unmittelbar betreffen, eine Petition an das Europäische Parlament richten. Auch Unternehmen, Organisationen oder Vereinigungen mit Sitz in der Europäischen Union können dieses Petitionsrecht ausüben, das durch den Vertrag garantiert ist. In der Petition können ein individuelles Ersuchen, eine Beschwerde, eine Bemerkung zur Anwendung von Gemeinschaftsrecht oder eine Aufforderung an das Europäische Parlament, zu einer bestimmten Angelegenheit Stellung zu nehmen, dargelegt werden. Solche Petitionen geben dem Europäischen Parlament Gelegenheit, auf Verletzungen der Rechte eines Unionsbürgers durch einen Mitgliedstaat, durch lokale Gebietskörperschaften oder durch eine sonstige Institution hinzuweisen.

Petitionen sind an das Europäische Parlament zu richten. Sie werden im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments behandelt. Der Ausschuss antwortet jedem Petenten und hält ihn über den Fortgang seiner Angelegenheit auf dem Laufenden. Je nach Sachlage kann der Petitionsausschuss zum Beispiel die Europäische Kommission auffordern, eine vorläufige Prüfung des Gegenstands vorzunehmen und Auskünfte über die Einhaltung des einschlägigen Gemeinschaftsrechts zu übermitteln. Er kann die Petition auch zur Information oder Weiterbehandlung an andere Ausschüsse des Europäischen Parlaments weiterleiten oder zur Lösung des jeweiligen Problems andere für zweckmäßig erachtete Schritte einleiten.

Der Petitionsausschuss kann jedoch selbst weder Parteien eines Streitfalls Rechte zuerkennen, noch kann er eine Entscheidung eines nationalen Gerichts aufheben.

Petitionen können formlos in einer der Amtssprachen der Europäischen Union eingereicht werden. Sie müssen folgende Angaben enthalten: Namen, Staatsangehörigkeit und Anschrift des Petenten, eine genaue Darstellung des Sachverhalts mit Verweisen auf die entsprechenden Tätigkeitsbereiche der EU, die Gründe für die Petition, die Unterschrift des Petenten und wenn möglich Beweismaterial.

Richten Sie Ihre Petition direkt an folgende Stelle:
Präsident des Europäischen Parlaments
Rue Wiertz B-1047 Brüssel
oder online.

Weitere Informationen:
Informationsbüro des Europäischen Parlaments
Unter den Linden 78
10117 Berlin
Tel.: 030 2280-1000
Fax: 030 2280-1111
e-mail: epberlin@europarl.europa.eu

Informationsbüro des Europäischen Parlaments
Erhardtstr. 27
80469 München
Tel.: 089 2020 8790
Fax: 089 2020 8797
e-mail: epmuenchen@europarl.europa.eu

 

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland