Kahla Porzellan muss Beihilfen zurückzahlen

Bundesregierung muss Geld wieder eintreiben

Der Porzellanhersteller Kahla muss staatliche Beihilfen in Millionenhöhe vorerst zurückzahlen. Deutschland habe gegen den EU-Vertrag verstoßen, weil rund vier Millionen Euro ungerechtfertigte Beihilfen nicht zurückgefordert wurden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem in Luxemburg veröffentlichten Urteil. Die Kommission hatte im Oktober 2002 Hilfen des Landes Thüringen von 15,7 Millionen Euro als unvereinbar mit dem EU-Vertrag bezeichnet und die Bundesregierung aufgefordert, das Geld wieder einzutreiben. Gegen diese Entscheidung sei noch eine Klage vor dem EuGH anhängig, hieß es.