Die EU regelt den Flaschenpfand nicht direkt

Welche EU-Regelungen existieren zum Flaschenpfand?

Es gibt keine direkte EU-Regelung zum Flaschenpfand. Jedoch gilt die Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, welche die Flaschenpfandsysteme der EU-Mitgliedstaaten berücksichtigen müssen. Dort sind unten Ziele 2002 der stofflichen und energetischen Verwertung von Verpackungsabfällen in den Mitgliedstaaten der EU zu finden. Weitere Informationen zu den EU-Verpackungsregelungen finden Sie auf Englisch auf der Webseite der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission sowie auf der Seite zur EU-Kunfstoffstrategie.

Die Europäische Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren auf Grund der  Richtlinie 94/62/EG gegen Deutschland eingestellt, nachdem die Bundesregierung die Kriterien entsprechend änderte. Die Kommission hatte bemängelt, dass der Handel in Deutschland nur diejenigen pfandpflichtigen  Getränkeverpackungen zurücknehmen musste, welche von dem jeweiligen Händler verkauft wurden. Die Bundesregierung überarbeite die nationale Regelung; Flaschen können nun grundsätzlich "in allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden, in denen Getränke in Verpackungen aus gleichem Material verkauft werden." 

Eine Übersicht, wie der Flaschenpfand in allen EU-Mitgliedstaaten geregelt ist, existiert nicht. Flaschenpfandsysteme gibt es unterem anderem in unterschiedlichen Bereich in Österreich, der Schweiz, Schweden, Dänemark, Luxemburg und Portugal.