Überall in Europa leben und arbeiten

Die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme

Mobil in Europa - dies zu fördern ist ein Ziel der Europäischen Union. Deshalb gehört die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu den garantierten Grundfreiheiten der Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Nach Artikel 39 EG-Vertrag haben die Unionsbürger, sowie die Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes - Island, Liechtenstein und Norwegen - und
der Schweiz das Recht sich in diesen Staaten frei zu bewegen, niederzulassen und einer Arbeit nachzugehen. Für die Bürger der neuen EU-Mitgliedstaaten nach der Osterweiterung gelten Übergangsregelungen für einen Zeitraum von bis zu sieben Jahren.

Mit der Mobilität gehen auch immer Fragen der sozialen Sicherheit einher: Wo und durch wen bin ich krankenversichert, wer zahlt meine Rente, wenn ich in mehreren dieser Staaten gearbeitet habe? Die Angst vor mangelnder sozialer Sicherheit und einem unüberschaubaren Papierberg von Formularen sollte den Wunsch nach Mobilität nicht einschränken. Mobilität darf nicht auf Kosten der sozialen Sicherheit gehen. Deshalb gilt in den Mitgliedstaaten der Grundsatz: Ein Wanderarbeitnehmer darf nicht schlechter gestellt werden, als eine Person, die nur in einem Land arbeitet. Damit die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen gewährleistet wird und keine grenzüberschreitenden Probleme auftreten, hat die EU die Verordnung EWG Nr.1408/71 und die entsprechende Durchführungsverordnung EWG Nr. 574/72 erlassen. Hierdurch wird die soziale Sicherheit für Personen, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, koordiniert. Die Verordnungen harmonisieren aber nicht die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten. Die bestehenden einzelstaatlichen Systeme der sozialen Sicherheit werden also nicht durch ein einheitliches europäisches System ersetzt.

Durch die Koordinierung wird unter anderem geregelt, dass für Arbeitnehmer und Selbständige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, das System der sozialen Sicherheit nur eines Mitgliedstaats gelten soll. Eine Person, die zum Beispiel in den Niederlanden arbeitet, aber in Deutschland wohnt, ist durch das niederländische System versichert. Durch solche Regelungen soll die Anhäufung anzuwendender innerstaatlicher Rechtsvorschriften vermieden werden. Es soll klar sein, wer für die soziale Sicherheit zuständig ist.

Damit keine Verwirrung über die Zuständigkeit der sozialen Absicherung herrscht, wenn Sie sich in Europa bewegen und Sie Ihre Rechte geltend machen können, sind Formulare und Behördengänge wichtig. Damit der Papierstau jedoch nicht zu groß wird, gibt es spezielle Formulare für die grenzüberschreitende Verständigung der Sozialversicherungsträger - die E Formulare. Welches E Formular welchem Zweck dient und wer überhaupt was ausfüllen muss, finden Sie auf dieser Seite.

Wenn im folgenden von Mitgliedstaaten die Rede ist, so sind die Länder der EU, des EWR und die Schweiz gemeint. Die E Formulare beziehen sich nur auf diese Staaten.

Weitere wichtige Begriffe vorab:
Wohnort:
Wenn vom „Wohnort" die Rede ist, ist der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts gemeint. Man kann in einem Mitgliedstaat arbeiten, der Wohnort kann ein anderer sein. Trotzdem sind die Personen der Mitgliedstaaten sozial versichert.
Aufenthaltsort: Der vorübergehende Ort des Aufenthalts., zum Beispiel der Urlaubsort.
Zuständiger Träger: Träger, bei dem die in Betracht kommende Person im Zeitpunkt des Antrags auf Leistungen versichert ist. In Deutschland gibt es verschiedene Träge für verschiedene Belange, denn das Sozialversicherungssystem umfasst: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Familienleistungen, Arbeitsförderung. Dementsprechend sind die Träger zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung und die Arbeitsagentur für Arbeit.
Träger des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts: der Träger, der nach den Rechtsvorschriften, die für diesen Träger gelten, für die Gewährung er Leistungen an dem Ort zuständig ist, in dem der Betreffende wohnt oder sich aufhält.

In der Broschüre „Die Gemeinschaftsbestimmungen über die soziale Sicherheit. Ihre Rechte bei Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union" der Generaldirektion Beschäftigung und Soziales der Europäischen Kommission erhalten Sie einen guten Überblick über ihre Rechte.