Schwere Zeiten für Fälscher

Das Europäische Falschgeldzentrum (CAC) für Euro-Banknoten in Frankfurt am Main

Zur Falschgeldbekämpfung im gesamten Eurogebiet hat die Europäische Zentralbank (EZB) das Europäische Falschgeldzentrum (CAC) für Euro-Banknoten in Frankfurt am Main errichtet. Statistische und technische Daten zum Falschgeld werden in einer zentralen Datenbank gespeichert. Zu ihr haben die zuständigen Strafverfolgungsbehörden Zugriff. Außerdem soll die breite Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über das genaue Aussehen und die Sicherheitsmerkmale der Euro-Banknoten und –Münzen informiert werden.

Das Bundesbankgesetz (BBankG) regelt die nationale Behandlung von Falschgeld; so ist zum Beispiel die Deutsche Bundesbank für die Prüfung und Begutachtung des von ihr oder von Kreditinstituten angehaltenen Falschgeldes zuständig. Um die Falschgeldbekämpfung auf das gesamte Eurogebiet auszurichten, hat die Europäische Zentralbank (EZB) bereits 1999 das Europäische Falschgeldzentrum (Counterfeit Analysis Centre - CAC) für Euro-Banknoten in Frankfurt am Main errichtet. Aufgabe dieser Stelle ist es unter anderem, die Untersuchung und Begutachtung gefälschter Euro-Banknoten zu koordinieren. Das Europäische Falschgeldzentrum für die Euro-Münzen wird vorläufig bei der französischen Münze in Paris eingerichtet.

Die statistischen und technischen Daten werden in einer zentralen Falschgelddatenbank beim CAC gespeichert (Conterfeit Monitoring System - CMS). Diese Datenbank wird auch mit Informationen über Münz-Falschgeld gespeist, die von den nationalen Falschgeldzentren (für Deutschland: Deutsche Bundesbank) aufbereitet werden.

Mit der Möglichkeit des Zugriffs auf den Inhalt der Datenbank durch die nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten, vor allem der für die Falschgeldbekämpfung zuständigen Strafverfolgungsbehörden (zum Beispiel Europol), wird die Kriminalitätsbekämpfung wesentlich vereinfacht und verbessert. Auf die Datenbank haben neben den nationalen Zentralbanken auch die für die Falschgeldbekämpfung zuständigen Polizeibehörden, in Deutschland das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter, und Europol Zugriff.