Euro-Praktisch: Geld zum Selberbasteln

Spielgeld im Euro-Karneval

Ich bin begeistertes Mitglied eines Karneval-Vereins. Dürfen wir Nachdrucke von Euro-Scheinen herstellen und auf dem Rosenmontagszug verteilen?

Euroscheine als Spielgeld sind unter bestimmten Bedingungen zugelassen. Vor allem bei Nachdrucken auf Papier sind strenge Vorschriften einzuhalten. Niemals darf der Eindruck erweckt werden, dass es sich um echte Banknoten handelt.

Dies soll dadurch erreicht werden, dass nur ungewöhnlich große oder ungewöhnlich kleine Formate verwendet werden dürfen. Besonders kleine Reproduktionen auf Papier, bei denen nur eine Seite der Euro-Banknoten wiedergegeben wird, dürfen sowohl auf der breiten wie auf der langen Kante maximal 75% des Normalmaßes aufweisen. Bei großen einseitigen Wiedergaben beträgt dieser Wert 125%.

Sollen gleich beide Seiten der Scheine abgedruckt werden, gelten noch strengere Anforderungen. "Euro-Spielgeld" muss dann an jeder Kante mindestens 200% des Normalmasses haben bzw. nicht mehr als 50% der Originalgröße.

Weniger streng sind die Regeln, wenn nicht mit Papier gearbeitet werden soll, etwa bei Holz-, Schokolade- oder Marzipan-Euros. Hier ist die Europäische Zentralbank großzügig: Wenn das Material nicht mit Papier verwechselt werden kann, entfallen alle Größenvorschriften.

Die sehr bunte und farbintensive Gestaltung der neuen Scheine soll Sehbehinderten helfen, die Banknoten sofort unterscheiden zu können.

 

Weitere Informationen:

Die Vorschriften der EZB über Euro-Abbildungen





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EZB_Beschluss_2003
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