Durfte mein Energieversorger auf Euro umstellen, ohne mich zu fragen?

Viele Verträge im "Massengeschäft" wurden vorzeitig umgestellt

Seit dem 1. Januar 2002 gelten alle DM-Beträge, die laufenden Verträgen zugrunde liegen, als entsprechend umgerechnete Euro-Beträge. Einem Euro entsprechen dabei 1,95583 DM. Das EU-Recht lässt keine Wahl mehr zu: 1000 DM sind 511,29 Euro. Immer wieder wurden Verbraucher aber schon vorher mit umgestellten Verträgen konfrontiert. Denn viele starke Vertragspartner der privaten Haushalte haben ihre Buchhaltung frühzeitig auf Euro umgestellt - und wollten deshalb natürlich auch ihre Leistungen in Euro berechnen. Vorreiter im "Massengeschäft" war die RWE: Im Juli 1999 fanden die ersten RWE-Kunden Euro-Rechnungen im Briefkasten. Für Verbraucher sind solche vorzeitigen Umstellungen in der Regel mit leichten Kostenvorteilen verbunden.

Obwohl in der dreijährigen Übergangsphase vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2001 niemand zur Verwendung des Euro gezwungen werden durfte, hat der Arbeitsstab Europäische Wirtschafts- und Währungsunion des Bundesministeriums der Finanzen den Weg zur vorzeitigen Umstellungen laufender Verträge gewiesen. Nach seinen Empfehlungen sollten Unternehmen, die frühzeitig in Euro rechnen wollten, ihre Kunden über den Währungswechsel informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, dieser Umstellung zu widersprechen. Wenn ein Verbraucher eine solche Benachrichtigung im Briefkasten fand und nicht in den folgenden drei Wochen widerspracht, erhielt er in Zukunft seine Rechnungen in Euro.

Eine zweite Bedingung hatte der Arbeitsstab an dieses Vorgehen geknüpft: Dem Kunden durften bei der vorzeitigen Umstellung keine Nachteile entstehen. Für den Verbraucher sprangen deshalb in der Regel leichte Kostenvorteile heraus. Damit die Kunden auch bei Rundungsdifferenzen nicht schlechter als vorher standen, war die Umstellung bei der RWE mit einer leichten Tarifsenkung verbunden. Vielleicht wurden auch deshalb die Euro-Rechnungen von der großen Mehrheit der RWE-Kunden ohne Widerspruch akzeptiert.

Im einzelnen empfahl das Bundesministerium der Finanzen folgende Vorgehensweise: „Viele Unternehmen werden ihre Buchführung bereits während der Übergangszeit auf Euro umstellen. Sie werden dies ihren Kunden gegenüber rechtzeitig ankündigen, ihnen eine Umstellung der Verträge anbieten und ihnen mitteilen, dass die bisherigen DM-Forderungen im Rahmen der Umstellung der Verträge auf Euro als Euro-Forderungen behandelt werden, wenn der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist (zwei bis drei Wochen) widerspricht. Oberstes Ziel sollte dabei die Transparenz der Umstellung gegenüber dem Kunden sein. In dieser Mitteilung sollte deshalb ausgeführt werden, dass es sich um eine rein rechnerische Umstellung handelt, die den Inhalt des Vertrages unberührt lässt.“