Durfte die Strom-Rechnung ohne meine Zustimmung schon 2001 auf Euro lauten?

Verträge im "Massengeschäft" konnten frühzeitig umgestellt werden

Grundsätzlich gilt bei der Euro-Umstellung das Prinzip der „Vertragskontinuität“. Das heißt, alle laufenden Verträge gelten auch nach der Einführung des Euro unverändert weiter. Nimmt ein Vertrag auf die D-Mark Bezug, wurde dieser kraft Gesetz automatisch ab dem 1. Januar 2002 auf Euro umgestellt.

Verbraucher wurden aber bereits vorher mit umgestellten Verträgen konfrontiert. Denn viele starke Vertragspartner der privaten Haushalte haben ihre Buchhaltung frühzeitig auf Euro umgestellt - und wollten deshalb natürlich auch ihre Leistungen in Euro berechnen. Vorreiter im Massengeschäft war die RWE: Im Juli 1999 stellte das Unternehmen die Strom-Abrechnungen von D-Mark auf Euro um.

Die Umstellung von D-Mark auf Euro war mit leichten Kostenvorteilen für die Kunden verbunden. Der Preis für die Kilowattstunde Strom wurde nicht exakt in Euro umgerechnet, sondern abgerundet. Dabei handelt es sich um eine geringe Vergünstigung des Stromtarifs von einigen tausendstel Cent.

Um Rundungsdifferenzen soweit wie möglich zu vermeiden, hatte die RWE-Energie den ursprünglichen DM-Preis nach den gesetzlichen Vorschriften umgerechnet und mit acht statt mit zwei Nachkommastellen dargestellt. Eine Vermeidung sämtlicher Rundungsdifferenzen hätte eine Umrechnung mit 14 Nachkommastellen erfordert, dies sei aber für das Computersystem nicht mehr machbar gewesen. Daher entschied das Unternehmen, die achte Stelle nach dem Komma generell abzurunden.

Obwohl in der dreijährigen Übergangsphase vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2001 niemand zur Verwendung des Euro gezwungen werden durfte, hat der Arbeitsstab Europäische Wirtschafts- und Währungsunion des Bundesministeriums der Finanzen den Weg zur vorzeitigen Umstellung laufender Verträge gewiesen. Nach seinen Empfehlungen sollten Unternehmen, die frühzeitig in Euro rechnen wollen, ihre Kunden über den Währungswechsel informieren. Wenn ein Verbraucher eine solche Benachrichtigung im Briefkasten gefunden und nicht in den folgenden drei Wochen widersprochen hat, erhielt er in Zukunft seine Rechnungen in Euro. Das ist in ihrem Fall wahrscheinlich so geschehen. Vielleicht war der Hinweis ihres Energieversorgers in einem Faltblatt "versteckt", und sie haben von ihrem Widerspruchrecht so gar keine Kenntnis gehabt.

Eine zweite Bedingung hat der Arbeitsstab an dieses Vorgehen geknüpft: Dem Kunden dürfen bei der vorzeitigen Umstellung keine Nachteile entstehen. Für den Verbraucher sprangen deshalb in der Regeln leichte Kostenvorteile heraus.