Rundungsprobleme im Zahlungsverkehr

Welche Konsequenzen hatten Rundungsdifferenzen im Zahlungsverkehr zwischen Euro und DM?

Im Zahlungsverkehr konnte es bei Umrechnungen und Rückumrechnungen von Geldbeträgen zu Rundungsdifferenzen kommen. Eine vermeidbare Ursache von Rundungsdifferenzen war das eigenständige Umrechnen von Währungsbeträgen bei Zahlungsaufträgen. Führte der Schuldner die Umrechnung selbst durch, konnte es zu doppelten Umrechnungen und daraus resultierenden Buchungsdifferenzen kommen.

Wich der überwiesene Betrag nur um 1 Pfennig von der Verbindlichkeit ab, gilt die Schuld bereits als nicht erfüllt. Zahlungsaufträge sollten deshalb ausschließlich in der Währung erteilt werden, auf die auch die Rechnung lautete. Der in Auftrag gegebene Zahlungsbetrag kam so beim Zahlungsempfänger dann immer pfennig- beziehungsweise centgenau an.

Rundungsprobleme konnten auch bei Sammelüberweisungen auftreten. Hier war es sinnvoll, die Einzelposten anstelle der Gesamtsummen umzurechnen und zu runden. Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) vertretenen Bankenverbände sowie die Deutsche Bundesbank hatten vereinbart, dass bei Euro-Sammelüberweisungen zu Lasten und bei Euro-Sammelgutschriften zu Gunsten von DM-Konten und umgekehrt jeder Einzelbetrag vor der Buchung auf dem Konto umgerechnet werden sollte.

Eine mögliche Lösung des Umrechnungs- und Rückrechnungsproblems war, durch nationale Rechtsvorschriften festzulegen, unter welchen Bedingungen eine Verbindlichkeit trotz Rundungsdifferenz als erfüllt gilt ollte. In Frankreich hatte sich der Gesetzgeber für eine entsprechende Regelung entschieden: Danach galt eine Verbindlichkeit im Falle doppelter Umrechnungen als erfüllt, wenn die in der EG-Verordnung Nr. 1103/97 festgelegten Regeln für Umrechnung und Rundung eingehalten wurden. Mögliche Rundungsdifferenzen, die maximal 3 Centimes betragen können, mußten hingenommen werden.